Übernachtungin Kitas doch möglich?
Politik in Tönisvorst will das „Highlight“ erhalten.
Tönisvorst. „Die Übernachtung der Kinder in Tageseinrichtungen ist zum Abschluss ihrer Betreuung ein absolutes Highlight. So soll es bleiben.“ Darin waren sich nahezu alle Fraktionen im Ausschuss für Jugend, Senioren, Jugend und Sport einig. Mit Unverständnis hatten Politiker darauf reagiert, dass laut Erlass des NRW-Bauministeriums diese besonders genehmigungspflichtig seien (die WZ berichtete exklusiv).
Bürgermeister Thomas Goßen informierte jetzt darüber, dass es vor wenigen Tagen bei Einhaltung gewisser Standards zu Lockerungen des Erlasses gekommen sei. Am 6. Juni hatte das Bauministerium den Landtags-Präsidenten darüber unterrichtet, dass eine Genehmigung der Baubehörde in einem sogenannten „vereinfachten Verfahren“ relativ schnell erfolgen könne.
In Tönisvorst hoffen die Politiker, dass Übernachtungen doch noch Ende des Kindergartenjahres möglich sind, wie in Willich. Dort hat die Stadt die Betriebsbeschreibungen ihrer Kitas um die Übernachtungen erweitert, die Brandschutzverordnungen angepasst.
Mit der Verwaltungsvorlage war Silke Depta (SPD) nicht zufrieden. Darin hieß es unter anderem für die städtischen Einrichtungen, dass man auch aus „arbeitszeitgesetzlichen Vorgaben“ bereits 2017 von diesen Übernachtungen Abstand genommen habe. Alternativ wurden im Einvernehmen mit den jeweiligen Elternvertretungen andere Angebote genannt, wie Grillfeste, Stadtrallyes oder Eltern-Kind-Nachmittage.
Es gebe, so Fachbereichsleiter Lars Schaath, von den Eltern oder Elternteilen keine Forderungen, die Übernachtungen wieder einzuführen. CDU, SPD GUT und UWT sprachen sich dafür aus, an dem „Hightlight“ festzuhalten. Einstimmig ging das Votum an die Verwaltung, kurzfristig und in Übereinstimmung mit den Leiterinnen der Kitas und Eltern-Vertretungen Übernachtungen zum Ende des Kindergarten-Besuchs zu ermöglichen. Bei freien und konfessionelle Trägern solle entsprechend verfahren werden. Die aber könne man nicht zwingen, so die Verwaltung. schö