Umweltschutz in Willich Ausschuss: Sind Bäume oder Photovoltaik höher zu gewichten?

Willich · Was hat Vorrang? Für den Klimaschutz wichtige Bäume oder Photovoltaikflächen, die klimaschonender Strom erzeugen? Das klärt künftig eine Entscheidungsmatrix.

Bäume können PV-Anlagen beschatten. Willich hat nun eine objektive Matrix zur Entscheidung, ob gefällt werden muss.

Foto: dpa-tmn/Andrea Warnecke

(svs) Klimaschutz ist eine wichtige Aufgabe von Kommunen in der heutigen Zeit. Dabei gelten die Schaffung von Strom aus erneuerbaren Energien, speziell Photovoltaik (PV), oder das Pflanzen von Bäumen als wichtige Säulen. Ersteres soll Emissionen verhindern, letzteres einerseits CO2 aus der Luft ziehen, andererseits aber auch durch Beschattung und Verdunstung für Kühlung sorgen und nebenbei die ebenfalls bedrohte Biodiversität schützen, denn Bäume sind auch Lebensräume für Vögel, Insekten, Kleinsäuger und dergleichen.

Doch was passiert, wenn ein Baum eine für PV nutzbare Dachfläche beschattet und so die Ausbeute der Solarzellen mindert? Was hat Vorrang, der Baum oder die klimaschonende Stromerzeugung? Dazu gab es im Umweltausschuss Willich bereits Eingaben. Seinerzeit hatte der zuständige Abteilungsleiter Andreas Hans darum gebeten, das Thema final zu verschieben, um eine Entscheidungsmatrix ausarbeiten zu können. Generell habe der Baumschutz Vorrang. Allerdings gebe es durchaus Situationen, in denen ein Rückschnitt oder gar eine Fällung möglich oder angezeigt sei.

Um dies nun gerecht und auf gleicher Basis zu entscheiden, wurde nun eine objektive Entscheidungsmatrix ausgearbeitet, die dem Ausschuss für Umwelt und Nachhaltigkeit in seiner nächsten Sitzung am Donnerstag, 20. Juni, vorgestellt wird. Darin wird ein klares Punktesystem für Bäume vorgegeben, die entsprechend für Streit sorgen. Üblicherweise handelt es sich bei den Gewächsen, die hier diskutiert werden, so zeigt die Matrix schnell, nicht um Stadtbäume, sondern um Nachbarschaftsstreitigkeiten. So sind Fragestellungen nach dem Nachbarschaftsrecht wie Abstandsregeln, der Überhang von Ästen und die Überlebensfähigkeit des Baumes bei Rückschnitt die ersten Angaben, die geprüft werden.

Es folgen Informationen beispielsweise zur Verkehrssicherung, zur Vitalität des Baumes, zum Artenschutz oder dem Mikroklima in der Nachbarschaft und den Auswirkungen des Baumes auf dieses. Und schließlich sind naturgemäß auch die Einschränkungen für die PV- oder Solarthermieanlage ein Kriterium. Hier insbesondere: Wie stark ist der Betrieb eingeschränkt und ist der Baum das einzige beschränkende Moment, oder gibt es noch andere, bauliche, Einschränkungen. Für alle Angaben werden Punkte vergeben, an deren Ende dann ein klares und objektives Ergebnis stehen soll. Einzelne Zwischenpunkte können dabei allerdings bereits ein finales Kriterium sein. Bricht der Baum beispielsweise durch fehlende Abstände Nachbarschaftsrecht oder ist er unrettbar krank, muss er unabhängig von anderen Werten gefällt werden. So soll Umwelt- und Klimaschutz in der Stadt möglichst objektiv gehandhabt werden.

(svs)