Urteil: Kinderpornos und Betrug

Weil er Fotos und Videos auf seinem Rechner hatte und wegen gewerbsmäßigen Betrugs wurde ein früherer Schiefbahner verurteilt.

Schiefbahn. Das Geständnis war umfassend, ebenso wie die Reue, die der 33-jährige Angeklagte am Donnerstag vor dem Krefelder Amtsgericht zeigte.Was ein Grund war, weswegen er mit einer Bewährungsstrafe davonkam.

Wegen des Besitzes von kinderpornografischen Dateien auf seinem Computer und wegen gewerbsmäßigen Betruges in sieben Fällen wurde er zu einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt.

„Es tut mir leid, was ich meinen Opfern angetan habe“, hatte der frühere Schiefbahner, der heute in Krefeld lebt, in seinem Schlusswort beteuert. Er habe 27 Jahre ohne Fehl und Tadel gelebt, sei dann durch verschiedene Umstände auf die schiefe Bahn geraten. „Obwohl das keine Entschuldigung sein kann.“

Über die Jahre hinweg hatte der Mann Bilder und Videos mit kinderpornografischem Inhalt gesammelt. Aufgeflogen war er, als eine ehemalige Lebensgefährtin dies bemerkt und schließlich angezeigt hatte (die WZ berichtete). Diesen Vorwurf räumte er am Donnerstag in einem umfangreichen Geständnis ein, das er unter Ausschluss der Öffentlichkeit ablegte.

Gleichzeitig hatte er Betrügereien begangen. Im Internet hatte er Dinge bestellt, unter anderem auch Erotik-Artikel und Bürobedarf, und nie bezahlt. Er gab dabei vor, selbst Händler zu sein. Die Geschäfte wickelte er über fremde Namen ab, unter anderem dem seiner früheren Freundin. „Er war weder willens, noch in der Lage, diese zu bezahlen“, erklärte der Staatsanwalt.

Erschwerend kam hinzu: Der Mann ist vorbestraft, gegen ihn lief noch eine Geldstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt worden war. Bereits Tage später behatte er neuen Betrug begonnen.

Weil er so umfangreich ausgepackt hatte, blieb die Richterin unter der vom Staastanwalt geforderten Strafe (zwei Jahre, vier Monaten). Diese hätte bedeutet, dass er in Haft gekommen wäre. Die Verteidigung hatte für zwei Jahre auf Bewährung plädiert. Außerdem muss der Mann innerhalb von drei Monaten eine Therapie beginnen. Weiterhin muss er 1800 Euro (monatlich 100) an eine gemeinnützige Einrichtung bezahlen. Auch ein Bewährungshelfer wurde eingesetzt.