Kreis Viersen. Regelmäßig sorgen Zeitgenossen, die auf Mini-Motorrädern (Pocketbikes) im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs sind, für Kopfschütteln bei Polizeibeamten. "Auch für diese Art Fortbewegungsmittel", klagt Polizeisprecher Wolfgang Wiese, "scheint leider die Saison wieder loszugehen." Das stellten auch Beamte des Verkehrsdienstes auf der Gladbacher Straße in Viersen fest, als sie vor Tagen eine 17-Jährige auf einem solchen Motorrädchen antrafen. Die Polizei weist darauf hin, dass Pocketbikes "Spaßfahrzeuge" sind. Sie dürfen nur auf Privatgrundstücken benutzt werden. Technisch sind sie zwar in der Lage, bis zu 70 km/h schnell zu fahren. Allerdings seien das Fahrwerk und die Bremsen oft nicht auf solche Geschwindigkeiten ausgelegt. "Wegen ihrer fehlenden Verkehrstauglichkeit bekommen sie nach momentaner Rechtslage auch keine Zulassung für den Straßenverkehr", sagt Wiese
Jeder, der mit einem Pocketbike auf öffentlichen Straßen angetroffen werde, verstoße daher gegen das Pflichtversicherungsgesetz, das Kfz-Steuergesetz und die Straßenverkehrszulassungsordnung. Eventuell komme noch ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis hinzu.