Werbering fordert Alkoholverbot

Belästigungen von Passanten und Anwohnern durch zwei bis fünf Personen auf dem Rathausplatz und der Hochstraße sollen — so der Antrag - ein Ende finden. Die Stadt setzt auf Gespräche.

Foto: WR

St. Tönis. „Viele Anwohner fühlen sich bedroht und vermeiden es, vor die Haustür zu gehen. Es entsteht um die Parkbänke Müll und es wird mehrfach täglich ans Rathaus uriniert. Herr Bürgermeister, hier besteht dringender Handlungsbedarf!“

Foto: Rei

Mit diesem Appell endet ein Antrag, den der Werbering St. Tönis an Thomas Goßen formuliert hat. Darin wird „ein generelles Alkoholverbot auf dem Rathausplatz und der Hochstraße während der Geschäftszeiten zwischen 9 und 18 Uhr gefordert“ — mit Ausnahme für Stadtfeste und Hochzeiten am Standesamt. Das Thema wird im Hauptausschuss am 5. Juli erörtert.

Es gibt, sagen Stefan Robben, Rino Caruana und Ulrich Peeren vom Vorstand, „auf dem Rathausplatz eine Gruppierung aus zwei Personen, die mittlerweile auf fünf Personen angewachsen ist, die ständig Passanten nach kleinen Spenden und Zigaretten anbetteln“. Teilweise gingen diese sehr massiv vor: Die Werberingvertreter sprechen von verbaler Belästigung von Passanten und von Gästen des Restaurants Ravvivi.

Stefan Robben: „Das geht seit drei Monaten so, seit man viel draußen sitzen kann.“ Die zwei und mehr Personen säßen auf der Bank vor der Volksbank und seien offensichtlich alkoholisiert. Mittags werde schon mal auf der Bank geschlafen. Besonders stört den Einzelhändler auch, dass an der Volksbank und dem alten Rathaus uriniert werde. Den Missstand wollen er und seine Vorstandskollegen mit dem Antrag beenden.

Robben sagt, dass die Personen meist nach 17 Uhr verschwunden seien. „Manchmal sind die drei Tage in Folge da, dann wieder Tage nicht.“

Bürgermeister Thomas Goßen über die Vorgehensweise von Ordnungsamt und kommunalem Ordnungsdienst

Eine Lösung zeichne sich nicht ab, daher hat der Werberingvorstand den Antrag auf ein Alkoholverbot gestellt.

Die Verwaltung hat in ihrer Sitzungsunterlage Anwohnerbeschwerden bestätigt. Die Problematik sei der Ordnungsbehörde bekannt. Und, sagt Bürgermeister Thomas Goßen auf Nachfrage der WZ, „wir wissen, um wen es sich handelt“. Es handele sich keineswegs um eine offene Drogenszene.

Aufgrund der Belästigungen der vom Werbering beschriebenen Gruppe sind bereits mehrfach Kontrollen auf dem Rathausplatz durchgeführt worden. Auch Platzverweise wurden schon erteilt. Im Rahmen der Ordnungspartnerschaft mit der Polizei ist auch der dortige Bezirksdienst eingebunden. Goßen: „Wir bleiben im Gespräch. Kommunikation ist das Mittel der ersten Wahl.“ Mit dem „ordnungsdienstlichen Repertoire, das wir haben, müssen wir verhältnismäßig umgehen“, so Goßen.

Platzverweise, die „zur Abwendung konkreter Gefahren“ ausgesprochen werden, seien laut Verwaltung in ihrer Dauer „nur begrenzt auf 24 Stunden zulässig“. Goßen: „Mit ausgesprochenen Platzverweisen haben wir bereits klare Signale gesetzt.“ Aber, sagt er, „wir wollen auch keine Verdrängungsproblematik erzeugen, nicht in Richtung Wilhelmplatz und schon gar nicht Richtung Pastorswall, wo sich Kinder aufhalten“.

Mit Blick auf das im Antrag geforderte Alkoholverbot verweist die Tönisvorster Verwaltung auf die „laufende verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung“, nach der bisher „regelmäßig Alkoholverbote aufgehoben worden sind“. So beispielsweise in Duisburg.

Unter anderem wurde dies damit begründet, dass „der Alkoholkonsum nur mittelbare Ursache für die mögliche Schädigung etwa der körperlichen Unversehrtheit Dritter durch Übergriffe, Lärm oder Ähnliches“ sei. Zudem träten die schädlichen Folgen des Alkoholkonsums nicht bei jedem Konsumenten zutage.

Die Verwaltung stellt „eine verstärkte Präsenz des Kommunalen Ordnungsdienstes“ in Aussicht. Durch Ordnungsbehördliche Maßnahmen könne „nur begrenzt auf verändertes Verhalten an öffentlichen Orten eingewirkt werden“. Ordnungsdienst sei „nie Sozialarbeit. „Gleichwohl ist der Umgang mit solchen Konflikten Teil der Weiterbildung.“

Thomas Goßen sieht als einen weiteren nächsten Schritt die Möglichkeit, mit Wohlfahrtsverbänden zu sprechen, um mit den Personen im Gespräch zu bleiben.