Zum 1. August werden die Vergütungen um knapp zehn Prozent angehoben Stundensätze in der Kindertagespflege sollen in Willich steigen
Willich · Zum 1. August werden die Vergütungen um knapp zehn Prozent angehoben — entsprechend der Steigerung der Pauschalen im Kinderbildungsgesetz. Doch die Tagesmütter in Willich haben ein weiteres Anliegen.
(djm) Die Stadt Willich arbeitet an einer neuen Satzung für die Finanzierung der Kindertagespflege. Im Jugendhilfeausschuss ging es dazu am Mittwochabend um einen Bürgerantrag mehrerer Tagesmütter, die ihre Arbeit und ihre Auffassung für deren Entgelt der Politik vorstellen wollten.
Alexandra Suffner, Katja Krethen-Suffner und Kerstin Rausch hatten eine ausführliche Präsentation ihres Arbeitsalltags erarbeitet. Sie zeigten, welche Arbeiten in der bezahlten Betreuungszeit der Kinder anfallen und welche Arbeiten sie zusätzlich außerhalb dieser Zeiten leisten.
Stein des Anstoßes war für sie eine 2023 erfolgte Veränderung in der Aufteilung des bisherigen Stundensatzes: Grundsätzlich erhalten die Tagesmütter 5,81 Euro pro Kind pro Stunde. Diese Summe teilt sich in die Positionen „Entgelt für Förderleistungen“ und „Sachkostenpauschale“. In der Gewichtung der Beträge hat die Stadt aufgrund gesetzlicher Vorgaben eine Veränderung vorgenommen: Die Position „Sachkostenpauschale“ wurde erhöht, die Position „Förderleistung“ reduziert – die Gesamtsumme ist unverändert.
Die Reduzierung des Anteils Förderleistung kritisierte Kerstin Rausch als „Schlag ins Gesicht“, weil damit die Anerkennung der Erziehungs- und Bildungsarbeit der Tagesmütter reduziert worden sei. Weitere Sorge der Tagesmütter ist die Frage, wieviel bezahlte Krankentage in der neuen Satzung festgeschrieben werden. In der bestehenden Satzung steht gar keine Zahl, für die neue Satzung stehen 15 bezahlte Krankentage der Tagesmütter im Raum.
Bisher „handhabt“ die Stadt es so, dass sie bis zu 30 Krankentage bezahlt – das bestätigte Melanie Pfeiffer (Betriebsleitung Tagesbetreuung). Wird diese Zahl halbiert, sorgen sich die Tagesmütter um ihre wirtschaftliche Existenz und fordern für diesen Fall eine Erhöhung der Stundenpauschale auf 7,50 Euro, um eine Rücklage bilden zu können. Die Verwaltung führte aus, dass die Erhöhung der Sachkostenpauschale steuerliche Vorteile für die Tagespflegepersonen bringe. Grundsätzlich seien Tagespflegepersonen „ausdrücklich selbstständig tätig“, es gebe keine Vereinbarung zur Arbeitszeit, nur zur Betreuungszeit. Tagespflegepersonen profitierten von Regelungen, die für andere Selbstständige nicht zuträfen.
In der neuen Satzung möchte sie mehrere Dinge regeln: Erstattung von Qualifizierungskosten, refinanzierte Krankentage, Pauschale für Sachaufwand, Anpassung der Vergütung und Mietkostenzuschuss für angemietete Räume. Zum 1. August dieses Jahres würden die Vergütungen auf jeden Fall um 9,65 Prozent „entsprechend der Steigerung der Kindspauschalen im Kinderbildungsgesetz“ angehoben. Bei der Erstellung der Satzung seien drei Vertreterinnen der Tagesmütter „umfangreich“ beteiligt worden. Sie wird dem Ausschuss am 19. Juni vorgestellt. Melanie Pfeiffer sagte in der Sitzung: „Wir wollen erhöhen, aber ich weiß noch nicht, ob wir einen Konsens erzielen.“ Die Politiker hatten viele Fragen. Unter anderem wollte Bernhard Grotke (CDU) wissen, ob die Erhöhung auf 7,50 Euro für die Bildung der Rücklage ausreiche? Dies bestätigte Katja Krethen-Suffert. Sein Fraktionskollege Florian Purnhagen wollte, dass die Satzung eine „Wertschätzung der Arbeit“ dokumentiere und fragte, ob die Tagesmütter mit der Entwicklung der Satzung zufrieden seien – was Kerstin Rausch mit Blick auf die Zahl der Krankentage verneinte. Letztlich wurden alle Informationen zur Kenntnis genommen, um im Juni weiter zu beraten.