Vortrag in Willich Experte klärte über das Heizungsgesetz auf

Willich · Der Gebäude- und Wohnungseigentümerverein Willich hatte den Stadtwerke-Experten Dimitrios Trentos eingeladen.

 Dimitrios Trentos ist Energieexperte der Stadtwerke Willich.

Dimitrios Trentos ist Energieexperte der Stadtwerke Willich.

Foto: Stadtwerke Willich

(svs) Die Verunsicherung bei vielen Hauseigentümern ist dieser Tage groß. Das Heizungsgesetz des Bundes, aber auch ganz schnöde die Preisentwicklung bei Öl oder Gas, die Möglichkeit stark steigender CO2-Steuern und dergleichen mehr sorgen für viele Fragen. Wie lange darf ich noch eine Ölheizung betreiben? Lohnt es sich noch, eine neue Gasheizung einbauen zu lassen? Was kostet eine Wärmepumpe?

Es sind Fragen, die Hauseigentümer und Bauherren beschäftigen und damit auch für den Gebäude- und Wohnungseigentümerverein Willich (GWW) relevant sind. Aus diesem Grunde entschieden die Verantwortlichen, diese Themen bei der Mitgliederversammlung des Vereins in den Mittelpunkt zu rücken.

Dafür hatte der Verein einen Gastredner eingeladen, der gerade im Bereich der regenerativen Energien und entsprechender Systeme rund um diese ein Experte ist, betreut er doch bei den Stadtwerken Willich entsprechende Bereiche: Dimitrios Trentos, Abteilungsleiter Energiedienstleistungen bei den Stadtwerken.

Er stellte das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor und informierte Immobilieneigentümer und Vermieter über die Anforderungen des neuen Regelwerks der energetischen Anforderungen an private und gewerbliche Neu- und Bestandsbauten. Außerdem machte er auf Übergangsfristen und Ausnahmeregelungen aufmerksam: „Seit 2024 muss jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. In Neubaugebieten greift diese Regel direkt seit 1. Januar 2024. Für bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gibt es längere Übergangsfristen: In Städten der Größe Willichs ist der Stichtag der 30. Juni 2028“, erläuterte der Fachmann.

Grundsätzlich den
Kfw-Berater um Rat fragen

Auch die Möglichkeit der Vermieter, die Kosten auf ihre jeweiligen Mieter umzulegen, sprach Trentos an. Seine Empfehlung in dieser Hinsicht: „Achten Sie auf Fördermöglichkeiten – und dann unternehmen Sie nichts ohne einen Kfw-Berater.“ Angaben zu Wartungsverpflichtungen sowie möglichen Bußgeldern bis zu 50 000 Euro waren weitere Themen seines informativen Vortrags bei der Veranstaltung.

GWW-Vorsitzender Ralf Viehmann informierte die Zuhörer – unter denen auch zahlreiche Nicht-Mitglieder waren – schließlich noch über die „Jahrhundertreform“ des Personengesellschaftsrechts und sprach ein immer wiederkehrendes, häufiges Beratungsthema der GWW-Experten an: Schimmelbildung. Er empfahl die Anschaffung von Taupunkthygrometern für Mieträume. „In den neuen GWW-Mietverträgen ist ein entsprechender Passus enthalten, der dem Vermieter die Aufstellung dieser Geräte gestattet.“

(svs)