21-Jähriger attackiert Paketboten mit Reizgas

Gladbacher erhält zweijährige Haftstrafe mit Bewährung.

Das Landgericht hat einen 21-jährigen Mönchengladbacher wegen schweren Raubes und Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Der junge Mann hatte am 29. April vergangenen Jahres einem Paketboten Reizgas in die Augen gesprüht, als ihm dieser zwei Pakete zustellen wollte.

Der Täter vermummte sich mit der Kapuze einer Snowboardjacke, öffnete die Wohnungstür, attackierte den 48-jährigen Paketzusteller mit dem Reizgas und nahm ein Paket mit in die Wohnung. Während das Opfer unter starken Schmerzen in den Augen litt, wechselte der Angeklagte in seiner Wohnung seine Kleidung. Anschließend ging er als scheinbar Unbeteiligter auf die Straße, wurde vor dem Haus jedoch vom Opfer erkannt, weil er weiterhin die gleiche Jacke trug.

Der 21-Jährige erklärte während der Verhandlung, die Tat sei eine Kurzschlusshandlung gewesen, weil er bei der Anlieferung der bestellten Ware nicht über genügend Einkommen verfügte, um die für die beiden Pakete verlangten 900 Euro zu zahlen. Eigentlich habe er an diesem Tag eine Lohnnachzahlung erwartet, die aber nicht gekommen sei.

Das Schöffengericht widersprach dem Angeklagten in der Urteilsverkündung. Die Richter gingen davon aus, dass er bereits am Tag der Bestellung, die einen Tag vor der Lieferankunft geschah, vom fehlenden Geld gewusst und den Überfall geplant habe. Zur Milderung der Strafe führten, dass der Angeklagte nicht vorbestraft war, er die Tat gestand und sich beim Opfer entschuldigte. Zudem hatte der Täter nach der Tat selber den Rettungsdienst gerufen.

Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten auf eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten plädiert. Das Gericht jedoch verhängte eine höheres als das vorgeschlagene Strafmaß: zwei Jahre Haft mit Bewährung. Zudem muss der 21-Jährige seinem Opfer ein Schmerzensgeld in Höhe von 500 Euro zahlen sowie 200 Stunden Arbeit in einer gemeinnützigen Einrichtung leisten.

Der Lieferbote trug nach dem Kontakt mit dem Reizgas keine bleibenden Schäden davon.