40 Monate Haft wegen Kindesmissbrauchs
Das Landgericht reduzierte die Strafe gegen den 47-jährigen Gladbacher.
Zum dritten Mal ist ein Familienvater aus Mönchengladbach gestern von einem Gericht wegen derselben Missbrauchs-Vorwürfe verurteilt worden. Weil der 47-jährige Mönchengladbacher zwischen 2004 und 2007 seinen Stiefsohn in sechs Fällen sexuell missbraucht hat, verurteilte ihn das Landgericht Düsseldorf gestern zu einer Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten. Zweimal war der Gladbacher zuvor wegen ebendieser Vorwürfe vom Landgericht Mönchengladbach zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden, zuerst im Januar 2014, dann im April 2015. Beide Male legte der Verteidiger des Angeklagten Revision ein, und beide Male gab der Bundesgerichtshof (BGH) dem Recht und hob das Strafmaß auf. Am Schuldspruch allerdings hatten auch die Karlsruher Richter nie Zweifel.
Das führte dazu, dass es im November 2015 erneut zu sexuellen Übergriffen auf einen anderen Jungen kam. Weil der Gladbacher aufgrund der Revisionen seine Haftstrafe nicht antreten musste und auf freiem Fuß blieb, war er an der Gründung eines Musikvereins in Mönchengladbach beteiligt. Dort lernte er erneut einen Jungen kennen und verging sich an ihm. Das Opfer, ein zum Tatzeitpunkt elfjähriger Junge, offenbarte sich im März 2016 seinen Eltern. Seit April 2016 sitzt der Gladbacher nun in Untersuchungshaft. Im November 2016 verurteilte ihn das Landgericht Mönchengladbach wegen dieser neuerlichen Vorwürfe zu einer Haftstrafe von sechs Jahren wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs.
Doch auch dieser Richterspruch ist nicht rechtskräftig. Rechtsanwalt Heribert Kayenburg, Verteidiger des 47-Jährigen, ging auch in diesem Fall in Revision. Der Fall liegt nun ebenfalls beim BGH in Karlsruhe. „Wir haben Revision beantragt, weil das Gericht es verabsäumt hat zu überprüfen, ob die Frau meines Mandanten zum Zeitpunkt der Tatvorwürfe zu Hause gewesen ist oder nicht.“ Deshalb sei nicht klar, ob alle der verurteilten Taten so stattgefunden hätten. Ob der BGH auf diese Einwände eingeht, ist noch offen. Klar scheint aber: Das Urteil von gestern aus Düsseldorf dürfte rechtskräftig werden. Das jedenfalls habe er mit seinem Mandanten so besprochen, sagte Kayenburg: „Mein Mandant möchte damit abschließen.“ In dem Verfahren sagte erneut der inzwischen 23 Jahre alte Stiefsohn des Gladbachers zu den Vorwürfen als Zeuge aus — zum mittlerweile dritten Mal. Der junge Mann war zum Zeitpunkt der Taten zwischen elf und 13 Jahre alt. In den früheren Prozessen hatte er angegeben, unter Schlafstörungen und Angstattacken zu leiden. Ob der Grund dafür aber letztlich die sexuellen Übergriffe durch den Stiefvater waren oder aber etwa vorherige körperliche Gewalt durch den leiblichen Vater, wie es der Richter wissen wollte, das konnte das Opfer nicht beantworten.
Gestern kamen noch einmal weitere Fälle zur Sprache: Das Opfer hatte sich im ersten Prozess an mehr als sechs Übergriffe erinnert, ohne diese konkretisieren zu können. Diesen Teil des Urteils hatte der BGH gerügt. „Der Ablauf war immer der gleiche. Aber Konkretes weiß ich nicht.“ Diese Vorwürfe ließen die Düsseldorfer Richter gestern fallen und kamen deshalb zu einer um fünf Monate geringeren Strafe. Sollten am Ende beide Urteile rechtskräftig sein, dann wird die Gesamtstrafe allerdings deutlich höher ausfallen.