Amtsgericht hadert mit Prozessflut
Viele Bankkunden haben Klagen wegen rechtswidriger Bearbeitungsgebühren für Kredite eingereicht.
Etwa 3600 Zivilverfahren hat das Amtsgericht 2011 und 2012 jeweils bearbeitet. Damit waren die Richter und Kräfte im Service-Bereich ordentlich ausgelastet. Dann kündigte sich an, was der Bundesgerichtshof (BGH) später bestätigen sollte: Die von Banken häufig erhobenen Kreditbearbeitungsgebühren sind unzulässig. Was folgte, war eine regelrechte Verfahrensflut. Viele Bankkunden wollten ihr Geld zurück und klagten. Vor allem Kunden der Santander-Bank, als einem der größten deutschen Kreditinstitute — mit Sitz in Mönchengladbach.
So stieg die Zahl der Verfahren beim Mönchengladbacher Amtsgericht im Jahr 2013 auf 5862. „Das alles zu bearbeiten, war schon sehr belastend“, sagt Michael Schönauer, Direktor des Amtsgerichts. Doch es sollte noch mehr auf die Mitarbeiter zukommen. Denn Ende 2014 endete eine Verjährungsfrist auf Rückerstattung für Verträge von 2005 bis 2011. Das hatte zur Folge, dass 2014 im Amtsgericht die Zahl aller zu bearbeitenden Zivilverfahren auf 7593 stieg. Zum Jahresende liefen im Amtsgericht die Faxgeräte heiß. Über Silvester hat Schönauer persönlich mehrfach Papier nachgeladen. Allein im Dezember kamen 2999 neue Verfahren herein. „Die Situation ist dramatisch. Wir sind mittlerweile bei einer Belastungsquote von 250 Prozent angelangt“, sagt er.
Michael Schönauer, Direktor des Amtsgerichts
Auch in diesem Jahr ist noch kein Ende der Mehrarbeit in Sicht. Denn viele Kunden, die eine Rückzahlung ihrer Kreditgebühren einforderten, haben ihr Geld noch nicht zurück, und deshalb gehen nun Mahnbescheide heraus. 20 600 sollen es im Fall der Santander-Bank sein. Und die landen alle beim Mönchengladbacher Amtsgericht, egal wo der Bankkunde wohnt. Denn der Gerichtsstand für die Santander-Bank ist nun eben einmal Mönchengladbach. Viele Santander-Kunden, die jetzt ihre Gebühren zurückhaben möchten, leben zum Beispiel in Aschersleben in Sachsen-Anhalt, wie Schönauer aufgefallen ist.
Auch der Santander- Bank beschert das BGH-Urteil Mehrarbeit. Das Geldinstitut hat gegen alle Rückforderungsansprüche erst einmal Widerspruch eingelegt. „Wir müssen jeden Einzelfall überprüfen“, sagt René Hartmann, Sprecher der Santander-Bank. Denn nicht alle Rückerstattungsgesuche seien auch gerechtfertigt. Außerdem hätten manche nur unvollständige Angaben eingereicht, so dass den Namen erst einmal die entsprechenden Kreditverträge zugeordnet werden müssten. „Um Ressourcen zu schaffen, haben wir schon darauf verzichtet, Zwischenbescheide zu versenden“, sagt Hartmann. Einen großen Teil der Fälle habe man zwar bereits bearbeitet, aber zum jetzigen Zeitpunkt könne noch nicht gesagt werden, wann endgültig alles abgearbeitet sei. Immerhin: Seit Anfang 2013 erhebt die Santander- Bank keine Kreditbearbeitungsgebühren mehr.