Blutiges Gassigehen: Hohe Strafe

Mönchengladbach. Es war ein zunächst normaler Streit unter Hundebesitzern. Es endete für einen von ihnen fast tödlich. Gestern hat das Landgericht die Urteile im Prozess um das "blutige Gassigehen" gesprochen.

Der Hauptangeklagte, Ludwig W., wurde zu sieben Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt, sein Mitangeklagter Bruder Mike W. bekam eine Haftstrafe von einem Jahr und vier Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wird.

Beide waren im Sommer 2006 an der Franziskusgasse in Rheydt mit ihren Hunden spazieren gegangen und mit einem anderen Hundehalter in Streit geraten. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden das Opfer Jens W. niedergeprügelt und auf W. eingestochen haben. Der 46-Jährige erlitt eine schwere Stichwunde, die nur knapp das Herz verfehlte. Der Mann konnte nur mit einer Notoperation gerettet werden.

20000 Euro Schmerzensgeld soll Ludwig W. jetzt an das Opfer zahlen. Die Familie des Verurteilten bezeichnete das Urteil als Schande. IdS