David M.: Anwalt will Freispruch

Die Staatsanwaltschaft fordert unter anderem vier Jahre Haft für Ahmed D.

Mönchengladbach. Am Freitag wird das Landgericht mit einem Urteil einen Schlussstrich ziehen unter die Ereignisse in der Nacht zum 22. Mai 2011. Nach einem Schlag ins Gesicht, war der 21-jährige David M. damals an den Folgen gestorben. Seit Wochen stehen deshalb Ahmet D. (21) und seine Eltern Naci (50) und Aynur (48) D. vor Gericht.

Staatsanwalt Stefan Lingens hatte für den Sohn der Familie, die an der Waldhausener Straße einen Kiosk betreibt, vier Jahre Gefängnis gefordert — er wertet das Geschehen als Körperverletzung mit Todesfolge. Für den Vater beantragte er neun Monate Haft zur Bewährung wegen gemeinsamer gefährlicher Körperverletzung, für die Mutter eine Geldstrafe von 2000 Euro, weil sie mit einer falschen Verdächtigung das Geschehen erst in Gang gesetzt hatte.

Rechtsanwalt Hendrik Rente, der die Familie des getöteten David M. als Nebenkläger vertritt, schloss sich diesen Forderungen an. Er unterstrich, die Angeklagten hätten im Prozess versucht, sich selbst als Opfer darzustellen, die sie nicht seien. Auch hätten Vater und Sohn nicht in Notwehr geschlagen, sondern vielmehr in „übertriebener Weise und aus nichtigem Anlass“ angegriffen. Auch Nebenklage-Anwalt Markus Kluck, der David M.s Freund Daniel B. vertritt, schloss sich den Straf-Forderungen an.

Für seinen Mandanten geht es auch um einen zweiten Vorfall, der sich später in der Nacht zugetragen haben soll. Ahmet D. soll da nämlich Daniel B. gemeinsam mit Freunden verfolgt und zusammengeschlagen haben. „Das wiegt vom Aggressionspotential her sogar noch schwerer“, sagte Kluck. Denn schließlich sei da schon klar gewesen, dass David M. zumindest lebensgefährlich verletzt gewesen sei.

Die Verteidigung baute ihre Plädoyers auf „berechtigten Zweifeln“ auf. „Die Zeugen haben es uns nicht leicht gemacht“, sagte Gerd Meister, der Ahmet D. verteidigt. Es habe viele Widersprüche in den Aussagen gegeben. Möglicherweise seien David M. und seine Freunde nicht so unschuldig, wie dargestellt, so Meister weiter. Die Mutter habe nicht umsonst um Hilfe gerufen, auch sein Mandant und dessen Vater seien verletzt worden. Er forderte einen Freispruch.