Doppelmord: Erol P. – Mann ohne Reue?
Die Hälfte des Prozesses ist vorbei. Die WZ lässt das bisherige Verfahren Revue passieren und gibt einen Ausblick.
Mönchengladbach. Seit dem 29. Oktober steht Erol P. (39) nun vor Gericht. Am Mittwoch war die Hälfte der angesetzten zehn Verhandlungstermine vorbei. Zeit, Revue passieren zu lassen, was sich bisher ereignet hat. Wie sich Erol P. verhält und was ihn im Falle einer Verurteilung erwartet.
Inzwischen steht nach Zeugenaussagen fest: Er misshandelte und unterdrückte seine Frau, die sich schließlich von ihm scheiden ließ. Auch seine Kinder bedrohte er. Im Anschluss an den Gerichtstermin im März 2007, bei dem das Sorgerecht für die Kinder verhandelt wurde, griff der Niederländer türkischer Abstammung zur Waffe.
Mit Kopfschüssen richtete er seine Ex-Frau Rukiye (37) und seine Tochter Derya (18) vor ihrer Wohnung an der Frankenstraße. Diese Schüsse hat Erol P., wie die WZ berichtete, inzwischen gestanden. Er ist zudem angeklagt, seine Schwägerin im Jahr 2006 vergewaltigt zu haben. Diese Tat hat er bisher nicht eingeräumt. "Den Sex hat sie gewollt", sagt er. Wie auch die drei weiteren Schwägerinnen, mit denen er geschlafen habe.
Doch hat das Gericht wohl keinen Zweifel mehr an der Vergewaltigung, nachdem das mutmaßliche Opfer aussagte. Die Zeugin, die sich bis heute in dauerhafter psychiatrischer Behandlung befindet, schilderte unter anderem, wie ihr Erol P. so fest "in den Intimbereich gebissen" habe, dass sie blutete. Auch über das Ausmaß des Martyriums, das die Familie mit Erol P. erlebt hat, gibt es für Prozessbeobachter keinen Zweifel mehr. Nach Zeugenaussagen rastete Erol P. öfter aus. Etwa, als er erfuhr, dass Derya in der Schule mit einem Jungen sprach. Daraufhin habe er sie mit einem Messer am Hals verletzt. Das räumt Erol P. inzwischen ein.
Fassungslos stimmen die Aussagen der Kinder Orkan und Tuce. "Mein Papa wollte uns haben, aber nicht, weil er uns liebte, sondern weil er uns töten wollte", sagte der Sohn Orkan.
Am Mittwoch kam es im Gerichtssaal zu einem dramatischen Vorfall. Als der Vorsitzende die Zeugenaussagen des mutmaßlichen Vergewaltigungsopfers (eine von sieben Schwestern der ermordeten Mutter) zusammenfasste, brach im Zuschauerraum ein enger Angehöriger des Opfers zusammen, nachdem er Erol P. wüst beschimpft hatte.
Einen ähnlich dramatischen Vorfall hatte es gegeben, als eine Schwester des Opfers aussagte und im Zeugenstand zusammenbrach.
Wie geht es jetzt weiter? Am Mittwoch gab der Anwalt von Orkan und Tuce, Michael Rost, bekannt, dass sein zehnjähriger Mandant noch einmal aussagen möchte. Laut Rost sei es ihm ein großes Anliegen, noch einmal im Detail zu erzählen, was sich zugetragen hat.
Außerdem deuteten die Verteidiger von Erol P., Gerd Meister und Rainer Pohlen, an, dass auch Angehörige des Angeklagten gehört werden. Zu sehr werde Erol P. als Bestie dargestellt. Allerdings tut der Angeklagte nichts, dieses Bild zu revidieren. Kein Wort der Entschuldigung an seine Kinder, denen er die Mutter nahm. Von Reue keine Spur.
Haft Erol P. (Foto) sitzt in Untersuchungshaft. Wo, das bleibt zu seinem Schutz geheim. Er wurde bereits verlegt.
Strafe Die Strafe für Mord (Tötung eines Menschen unter besonders schweren Umständen) lautet "lebenslange Freiheitsstrafe". Dem Wortlaut nach bedeutet das, dass der Verurteilte bis zu seinem Tod im Gefängnis bleibt. Allerdings kann nach 15 Jahren die (lebenslange) Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden.
20 Jahre Wird die besondere Schwere der Schuld festgestellt, ist eine Entlassung frühestens nach 20 Jahren möglich.