DRK-Heim: Urteil für Brandstifter

Mönchengladbach. Wegen Brandstiftung im DRK-Wohnheim am Volksgarten ist ein 17-Jähriger am Mittwoch vom Landgericht verurteilt worden. Wegen des versuchten bewaffneten Diebstahls gab es für den Gladbacher eine Jugendhaftstrafe von dreieinhalb Jahren.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 17-Jährige und seine 16 Jahre alten Kumpel Messer bei sich hatten. Die beiden jüngeren Teenager waren deshalb auch wegen versuchten Diebstahls mit Waffen und unterlassener Hilfeleistung verurteilt worden. Für einen der beiden wurden andere Urteile des Amtsgerichts einbezogen. Er erhielt eine Strafe von zwei Jahren auf Bewährung. Für den anderen 16-Jährigen gab es ein Jahr und neun Monate zur Bewährung.

Als nicht nachweisbar sahen die Richter den Vorwurf der Anklage gegen den 17-Jährigen wegen versuchten Mordes an den Heimbewohnern, dem Personal und einigen Mietern im Haus des Deutschen Roten Kreuzes an. Ein Gutachter hatte vor Gericht erklärt, dass wegen der guten Brandschutztüren objektiv keine Gefahr für die Menschen in den oberen Etagen bestanden hätte. Der 17-Jährige auf der Anklagebank hatte gesagt, er habe diesen Brandschutz gesehen und sei davon ausgegangen, dass niemandem etwas habe passieren können. ok