Drogen statt Zigaretten transportiert

Prozess: Wegen bandenmäßigen Handels mit Rauschgiftsteht ein Duo vor Gericht. Das Verfahren zieht Kreise bis Großbritannien.

Mönchengladbach. Mit einem sehr verworrenen Fall von internationalem Drogenhandel muss sich das Landgericht Mönchengladbach beschäftigen. Zwei Männer stehen dort wegen bandenmäßigen Handels mit Marihuana und Heroin vor dem Richter, weiteren Mittätern wird das Verfahren an anderen Orten gemacht. In Mönchengladbach müssen sich Ismet K. (65) und Necip A. (43) verantworten. K. ist türkischer Staatsbürger und sitzt seit sechs Monaten in Mönchengladbach in Untersuchungshaft. Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und in bandenmäßiger Form wirft Staatsanwalt Reiner Muckel den beiden in der Anklageschrift vor.

Die Taten liegen zwischen November 2009 und Februar 2010. Von den Niederlanden aus ging die Ware, zumeist Marihuana, insgesamt über 40 Kilogramm, in Richtung Großbritannien. Als Kurier soll Necip A. schon im Sommer 2007 einmal zehn Kartons mit insgesamt 100 Kilo Marihuana geschmuggelt haben. Er sei ursprünglich der Meinung gewesen, er transportiere Zigaretten, habe aber, als einer der Kartons kaputtging, mitbekommen, um was es sich wirklich handelte.

Die schwerste Tat, die Ismet K. vorgeworfen wird, ist der Handel mit "3,5 Kilo Marihuana und 500 Gramm Heroin", wie es noch in der Anklage steht. Hier erteilte das Gericht aber schon am ersten Verhandlungstag den Hinweis, dass "es sich auch um vier Kilo Heroin handeln könne". Hintergrund ist eine inzwischen angefertigte chemische Analyse, die nachweise, dass es sich ausschließlich um Heroin handele.

Dass der vor seiner Haft in Münster lebende K. und der Aachener A. in Mönchengladbach vor Gericht stehen, geht zurück auf ein Telefonat. Die Bande stand unter Beobachtung des Bundeskriminalamts und britischer Fahnder. Unter anderem wurden die Telefonate der Verdächtigen abgehört. Einer der beiden Angeklagten rief dabei ein weiteres Bandenmitglied in Jüchen an, um einen Drogendeal zu besprechen. Jüchen gehört als Tatort einer Straftat in den Bereich der Zuständigkeit des Gladbacher Gerichts. Der Jüchener selbst allerdings wurde in Großbritannien festgenommen und steht dort vor dem Kadi.

Auf Richter Helmut Hinz und seine Kammer wartet ein langwieriges Verfahren. A. hat über seinen Anwalt erklären lassen, dass er sich zur Sache zunächst nicht äußern wolle. Was K. sagt, steht noch überhaupt nicht fest. Er bemühte sich am ersten Verhandlungstag, dem Gericht zu erklären, dass er auch nach 40 Jahren Leben in Deutschland die Sprache nicht verstehe und einen Dolmetscher benötige.

Ohne Geständnis muss das Gericht Telefonprotokolle auswerten und viele Zeugen hören, die teilweise sogar aus England anreisen müssen. K. drohen im Falle einer Verurteilung zwischen fünf und 15 Jahren Haft, A. ist der Beihilfe zum bandenmäßigen Handel mit Betäubungsmitteln angeklagt - hier ist das Strafmaß geringer.