Erol P. muss sich voll verantworten

Der Angeklagte ist laut Gutachter nicht geisteskrank.

Mönchengladbach. Erol P. ist nicht geisteskrank und voll schuldfähig. Das attestierte der gerichtliche Sachverständige, Dr. Martin Deis, dem Angeklagten gestern Abend im Doppelmord-Prozess vor dem Mönchengladbacher Landgericht.

Der 39 Jahre alte Erol P. leide zwar an einer paranoiden Erkrankung, ("Er glaubt, permanent benachteiligt zu werden") wolle in einer Beziehung immer die Machtposition haben und sei depressiv. "Das versucht er dann mitunter auch mit Gewalt durchzusetzen", so Deis. "Daraus ergibt sich aber keine verminderte Schuldfähigkeit", sagt er weiter.

Wie die WZ berichtete, hatte Erol P. während des Prozesses die tödlichen Schüsse auf seine Frau und seine älteste Tochter gestanden.

Der Sachverständige sagte, er sehe die Gefahr, dass der Angeklagte auch künftig wieder zur Gewalt "im privaten Umfeld" neigen werde. Inwiefern die beiden überlebenden Kinder gefährdet seien, könne er nicht sagen.

Der Mann habe eine extrem narzisstische Persönlichkeit. Er sei unfähig, Mitgefühl für andere zu empfinden. Die Staatsanwaltschaft strebt die Höchststrafe für den 39-Jährigen an: lebenslange Haft, Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und die Prüfung einer anschließenden Sicherheitsverwahrung.

Die Anklage wirft dem Mann vor, die Bluttat aus übersteigertem Geltungs- und Machtdrang begangen zu haben. So soll er einen Fuß auf seine bereits angeschossen am Boden liegende Frau gesetzt und ihr mit einer Pistole zweimal in den Kopf geschossen haben. Auch seine Tochter soll er mit Kopfschüssen hingerichtet haben. Der Mann soll außerdem seine Frau und deren Schwester brutal vergewaltigt haben.

Der Fall hatte im März für einen Justiz-Skandal gesorgt, weil gegen P. ein Haftbefehl vorlag, dieser nach dem Sorgerechtstermin den Gerichtssaal jedoch unbehelligt verlassen konnte. Dann fielen die Schüsse.

Das Urteil wird am 18. Januar erwartet.