23-Jähriger soll auf Kind eingeprügelt haben Tod eines Fünfjährigen in Mönchengladbach - Kita hatte Jugendamt alarmiert

Düsseldorf/Mönchengladbach · Immer wieder gab es Hinweise, dass in der Familie etwas nicht stimmt. Zuletzt schlug die Kita Alarm wegen Kindeswohlgefährdung. Das Jugendamt glaubte der Mutter. Am Ende war ein Junge tot.

Ein 23-Jähriger soll einen Jungen in Mönchengladbach so schwer verletzt haben, dass der Fünfjährige starb.

Foto: dpa/Maurizio Gambarini

Vor dem gewaltsamen Tod eines kleinen Jungen in Mönchengladbach in diesem Frühjahr hat die Kita das Jugendamt alarmiert. Das geht aus einer Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der SPD hervor. Die Leitung des Kindergartens schlug demnach Alarm, nachdem bei dem fünfjährigen Kind Hämatome am Oberarm festgestellt wurden: Eine Kindeswohlgefährdung sei aufgrund einer augenscheinlichen Überforderung der Mutter hoch. Beim Hausbesuch habe die Frau die Hämatome für das Jugendamt nach Angaben der Behörde nachvollziehbar erklärt: Eine akute Kindeswohlgefährdung habe nach Einschätzung des Jugendamtes nicht bestanden.

Seit November 2016 war das Jugendamt in dem Fall immer wieder eingeschaltet worden. Eine angebotene Erziehungsberatung nahm die Mutter nicht an. Das Jugendamt selbst ergriff keine weiteren Maßnahmen.

Nach bisherigen Ermittlungen geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der 23-Lebensgefährte im vergangenen April in Tötungsabsicht auf Kopf und Oberkörper des fünfjährigen Jungen schlug. Trotz schwerster Verletzungen habe die 23-jährige Mutter das Kind nicht zum Arzt gebracht. Der Junge sei an einer Kombination aus Verletzungen am Schädel und im Bauchraum gestorben, heißt es in der Antwort. Das fünfjährige Kind hatte die Kita schon gut eine Woche vor Schließung am 16. März wegen der Corona-Pandemie nicht mehr besucht.

Gegen den Lebensgefährten wurde Haftbefehl wegen Totschlags erlassen, gegen die Mutter Totschlag durch Unterlassen. Der dreijährige Bruder des toten Jungen befindet sich in der Obhut des Jugendamtes.

Schon im Februar 2020 hatte es laut Antwort der Landesregierung einen Zwischenfall mit dem jüngeren Kind gegeben: Ein Kinderarzt hatte eine Schädelprellung festgestellt. Auf Initiative des leiblichen Vaters wurde das dreijährige Kind im Krankenhaus untersucht. Dort wurde ein Schädel-Hirn-Trauma diagnostiziert.

Nach Gesprächen mit den behandelnden Ärzten, die keine Hinweise auf eine Misshandlung sahen, „vermochte das Jugendamt das Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung nicht feststellen“, heißt es in der Antwort der Landesregierung.

Nach weiteren noch nicht abgeschlossenen Ermittlungen sollen die Kinder bis zum Tod des Fünfjährigen in der anschließenden Zeit mehrfach Hämatome auch im Gesicht gehabt haben.

(dpa)