Gegen „Glücksbox“ -Betreiber wird das Urteil erwartet
Am Dienstag wird das Urteil gegen Roland W. erwartet. Der Vorwurf lautet: Anlagebetrügereien. Der Angeklagte hatte im Jahr 2000 eine private Lottospielgemeinschaft mit Namen "Glückbox" gegründet, aber laut Staatsanwaltschaft einen Teil der Gelder für private Zwecke abgezweigt.
Mönchengladbach. Offiziell warb er für ein selbst entworfenes "Boni-Invest"-Programm, dass den Kunden risikofreie Rendite versprach. Doch hinter der schönen Fassade wanderte ein Großteil der eingezahlten Gelder auf seinem Privatkonto und von dort in den Kauf eines Hauses in der Karibik. Am Dienstag wird im Prozess gegen den 51-jährigen ehemaligen Mönchengladbacher Roland W. wegen Anlagebetrügereien das Urteil vor dem Landgericht erwartet.
Die Kammer verzichtete am Montag mit Zustimmung von Verteidigung und Staatsanwaltschaft vorläufig darauf, einen weiteren Vorwurf weiter zu verfolgen. Der Angeklagte hatte im Jahr 2000 eine private Lottospielgemeinschaft mit Namen "Glückbox" gegründet, aber laut Staatsanwaltschaft einen Teil der Gelder für private Zwecke abgezweigt.
Dieser Vorwurf wurde jedoch fallen gelassen, da sonst über 2000 Zeugen hätten vernommen werden müssen und zudem das erwartete Strafmaß nicht großartig höher ausfallen würde. Wenn der Angeklagte heute den Vorwurf gesteht, wird das Strafmaß nicht über eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten hinausgehen. Das deutete der Vorsitzende Richter an.
Unklarheit herrscht nach wie vor über das Ausmaß der Betrügereien. Während der Angeklagte den angerichteten Schaden auf rund 580000 Euro schätzt, geht die Staatsanwaltschaft von etwa einer Million Euro aus.
Der Angeklagte lebte zwischen 1986 und 2005 in Mönchengladbach, danach zog es ihn in mit seiner Ehefrau in die Dominikanische Republik. Von 2002 bis 2006 soll er mindestens 2645 Personen geprellt haben.