Gericht: Nico als Mörder verurteilt

Weil der Gymnasiast (19) seine Freundin tötete, muss er für neun Jahre in Haft.

Mönchengladbach. Scheinbar kraftlos sinkt sein Kopf auf die Brust, dann atmet er tief durch und schluckt. Neun Jahre Haft, so hat es die Erste Jugendkammer am Landgericht entschieden, muss Nico Z. (19) hinter Gitter - für den "grässlichen Mord", so der Richter Lothar Beckers, an seiner Ex-Freundin Vanessa G. (17). Nach Auffassung der Richter hatte der ehemalige Schüler des Huma seine Freundin am 30. November 2006 aus rasender Eifersucht und verschmähter Liebe heimtückisch ermordet.

Zwei Jahre waren sie zusammen. Als sich das zierliche, lebensfrohe Mädchen mit den langen braunen Haaren schließlich von Nico trennt, geht er kaum noch zur Schule und taucht auch bei seinem Nebenjob nicht auf.

Als sie sich anderthalb Wochen nicht mehr gesehen hatten, willigte Vanessa in eine letzte Aussprache ein. Vanessa wollte eine saubere, faire Trennung. Bei diesem Treffen, vor dem Vanessas Mutter Bedenken hatte und ihr empfahl, Nico doch lieber auf neutralem Boden zu sehen, ermordete Nico die 17-Jährige im Haus an der Adolph-Kolping-Straße.

Erst schlug er sie mit einer Bierflasche nieder, dann stach er 34-mal mit einem Butterfly-Messer, das er in der Ritze der Couch versteckt hatte, auf die ahnungs- und wehrlose Gymnasiastin ein.

Wegen der panischen Schreie war Alina, die Stiefschwester (13) des Gymnasiasten, in dessen Zimmer gestürmt. Sie sah, wie ihr Bruder auf seiner Ex-Freundin saß und auf sie einstach. Aus Angst, selbst getötet zu werden, floh sie in ihr Zimmer.

Vanessa gelang es noch, sich in den Hausflur zu schleppen, verfolgt von Nico, der das Messer immer wieder in ihren Körper rammte. Die Gerichtsmediziner stellen später fest, dass erst die letzten beiden der 34 Messerstiche tödlich waren und sie mitten ins Herz trafen. Der 19-Jährige hatte die Tat gestanden. Er habe plötzlich "in sich einen Hass gespürt, wie nie zuvor in meinem Leben".

Zur Urteilsverkündung waren viele ehemalige Klassenkameraden gekommen. Acht Justiz-Wachtmeister sicherten den Gerichtssaal. Auch Nicos Mutter ist da. Sie weint. Die Eltern von Vanessa nahmen das Urteil ohne jede Regung auf. Beide sind arbeitsunfähig und in psychiatrischer Behandlung. Seit Wochen kämpft Vanessas Vater mit Selbstmordgedanken.

Strafe Die Haft ist eine speziell für Jugendliche und Heranwachsende bis einschließlich 20 Jahre konzipierte Freiheitsstrafe von höchstens zehn Jahren.

Ziel Strafzweck ist neben dem Erziehungsgedanken auch die Sühne der Schuld. Die Jugendstrafe darf jedoch nicht auf Erwägungen gestützt werden, dass die Allgemeinheit geschützt oder abgeschreckt werden solle.

Nico Der 19-Jährige wird psychologisch betreut.

Bewährung Ein Teil der Haft könnte nach sechs Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden.