Urteil im Fall Vanessa: Neun Jahre Haft
Im Fall Vanessa folgte das Gericht am Freitag dem Antrag der Staastanwaltschaft und verurteilte den Angeklagten wegen Mordes. Mit dem Strafmaß blieben die Richter ein Jahr unter der Höchststrafe für Jugendliche.
Mönchengladbach. Ein Dreivierteljahr nachdem ein Gladbacher Gymnasiast seine Ex-Freundin aus verschmähter Liebe und rasender Eifersucht mit 34 Messerstichen ermordet.hat, wurde der inzwischen 19-Jährige am Freitag zu neun Jahren Jugendhaft verurteilt. Das Mönchengladbacher Landgericht entsprach mit dem Urteil dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft und blieb ein Jahr unter der Höchststrafe. Der Verteidiger hatte erklärt, der Schüler habe spontan gehandelt, es handele sich um eine Tat im Affekt. Er prüft nun, gegen das Urteil Revision einzulegen. Zur Urteilverkündung waren viele Schüler des Humanistischen Gymnasiums gekommen, das Täter und Opfer besucht hatten. Das Gericht hatte zur Sicherheit ein großes Aufgebot an Justiz-Wachtmeistern zusammengezogen. Der Richter betonte, dass es sich bei der Bluttat nicht um eine spontane Tat gehandelt habe. Die ahnungslose 17-Jährige hatte sich eineinhalb Wochen vor der Tat von dem damals 18-Jährigen getrennt. Sie hatte ihn für eine letzte Aussprache aufgesucht und auf die besorgte Frage ihrer Mutter vor der Tat gesagt: "Niemals würde er mir etwas tun." Vor der Tat hatte der Gymnasiast mehrere Tage lang die Schule und seinen Nebenjob geschwänzt und sich Freunden gegenüber in dunklen Andeutungen ergangen. Er sei "extrem narzisstisch", alles drehe sich bei ihm nur um seine eigene Befindlichkeit, hatte ein psychiatrischer Gutachter festgestellt. Als die 17-Jährige dem angehenden Abiturienten eröffnete, dass sie die Beziehung definitiv beendet habe, schlug der überdurchschnittlich intelligente junge Mann dem Mädchen eine Bierflasche auf den Kopf. Dann zog er ein Butterfly-Messer aus der Ritze einer Couch, das er dort zuvor versteckt hatte. Das Mädchen habe absolut keine Chance gehabt, den heimtückischen Angriff abzuwehren, befand das Gericht. Wegen der panischen Schreie war die Schwester des Gymnasiasten in dessen Zimmer gestürmt. Sie sah, wie ihr Bruder auf seiner Ex-Freundin saß und immer wieder auf sie einstach. Weil sie selbst Todesangst hatte, schloss sie sich in ihr Zimmer ein. Dem Opfer gelang es noch, sich in den Hausflur zu schleppen, verfolgt von dem Gymnasiasten, der ihr immer wieder in den Rücken stach. Aber die Haustür war abgeschlossen. Die Gerichtsmediziner stellten fest, dass erst die letzten beiden der 34 Messerstiche tödlich waren und sie mitten ins Herz trafen. Der 19-Jährige hatte gestanden, er habe bei der Aussprache "in sich einen Hass gespürt, wie nie zuvor in meinem Leben". Mehrere Mitschüler des Opfers mussten nach Bekanntwerden der Bluttat psychologisch betreut werden, der Oberstufen-Unterricht des Gymnasiums fiel aus. Der junge Mörder blieb neun Stunden verschwunden und wurde schließlich auf einem Feldweg mit tiefen Schnittwunden an Armen und Hals entdeckt, nachdem eine Anwohnerin Hilfeschreie gehört hatte. Er hatte versucht, sich Pulsadern und Halsschlagader aufzuschneiden, konnte aber mit einer Notoperation gerettet werden. Es seien grässliche Dinge geschehen, die das Leben der Familie des Opfers für immer beeinflussen werden, sagte der Richter am Freitag. Die Eltern seien noch immer in psychiatrischer Behandlung, der Vater des Mädchens selbstmordgefährdet. Nach dem Urteil ließ der 19-Jährige den Kopf auf die Brust sinken und schluckte heftig. Er will nun im Gefängnis sein Abitur nachholen.