Gutachter im Brandstiftungs-Prozess: Angeklagter ist gefährlich

Beim Prozess wegen Brandstiftung sagte ein Experte am Mittwoch: Der Mann muss in eine Entziehungsanstalt.

Mönchengladbach. Die Trinkfähigkeit des Angeklagten H. muss beträchtlich sein. Als ihn Polizeibeamte festnehmen wollten, etwa eine Stunde, nachdem er das Haus, in dem seine Ex-Frau mit den beiden gemeinsamen Kindern wohnte, angezündet haben soll, kam er gerade aus der Dusche.

Ihm sei zwar sofort der Alkoholgeruch aufgefallen, erklärte einer der Beamten vor Gericht, aber an Aussetzer oder einen schwankenden Gang des Mannes könne er sich nicht erinnern. In der Wohnung sei deutlich zu sehen gewesen, dass Alkohol getrunken werde. Überall hätten Flaschen gestanden.

Auch der Arzt, der in der Tatnacht bei dem Angeklagten Alkoholtests machte, war erstaunt. Zwei Finger zusammenführen, mit dem Finger bei geschlossenen Augen auf die Nase tippen — wer das kann, von dem könnte man denken, er sei nüchtern.

Tatsächlich aber hatte H. zum Tatzeitpunkt über zwei Promille. Genau lässt sich das nicht sagen, weil die Frage, ob er nach der Tat bis zur Festnahme weiter getrunken hat, nicht geklärt werden konnte.

Gutachter Martin Platzek stellte im Prozess gestern eine verminderte Schuldfähigkeit aufgrund des Alkoholkonsums fest — allerdings keine Schuldunfähigkeit wegen eines Vollrauschs. H. war an Alkohol gewöhnt, er sei psychisch und körperlich abhängig vom Alkohol, so der Experte. Weiter bescheinigte er H. einen Hang zum Genuss alkoholischer Getränke. Und einen Hang, unter Alkoholeinfluss Straftaten zu begehen — genau wie am 12. August.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm fünffachen versuchten Mord vor. Denn als er das Haus an der Bergerstraße angezündet haben soll, befanden sich außer seiner Ex-Frau und den Kindern noch zwei Männer darin. Brandsachverständige stellten fest, es sei nur glücklichen Zufällen zu verdanken ist, dass es nicht zu einem „Kamineffekt“ kam, bei dem das Treppenhaus lichterloh in Brand gestanden und keine Fluchtmöglichkeit mehr gelassen hätte. H.s Sohn erlitt eine Rauchvergiftung.

Die Tendenz, im Alkoholrausch Aggressionstaten zu begehen, mache es nötig, dass der Angeklagte in einer Entziehungsanstalt untergebracht werde, so der Gutachter. Dem stimmte der Angeklagte zu. Das halte er selbst auch für eine gute Lösung, er wolle therapiert werden.