Ist Erol P. eine Gefahr für andere?
Das Gericht geht erneut in die Beweisaufnahme.
Mönchengladbach. Im unter schwerem Polizeischutz ablaufenden Prozess um den Doppelmord an zwei Frauen hat das Landgericht seine Beweisaufnahme entgegen der ursprünglichen Absicht gestern nicht beendet.
Die Plädoyers wurden auf einen noch nicht bestimmten Termin verschoben. Hintergrund der unerwarteten Prozessverlängerung ist die Frage, ob der geständige Erol P. neben den zwei Morden auch eine Vergewaltigung begangen hat. Er soll sich an der Schwester seiner Frau vergangen haben. Davon hängt wohl ab, ob neben der erwarteten Verurteilung wegen Mordes auch die Sicherungsverwahrung gegen ihn verhängt wird.
Wie die WZ berichtete, hat der 39-Jährige gestanden, seine Frau und seine Tochter nach einem Sorgerechtstermin getötet zu haben. Er soll einen Fuß auf seine bereits verletzte, am Boden liegende Frau gesetzt und ihr mit einer Pistole zweimal in den Kopf geschossen haben. Seine Tochter soll er ebenfalls mit Kopfschüssen ermordet haben. Sein Sohn hatte sich retten können.
Gestern hatte der Anwalt des Angeklagten, Gerd Meister, mit einem Antrag versucht, die Zeugenaussage des mutmaßlichen Vergewaltigungsopfers zu erschüttern. Dazu sollte die Schwägerin des Angeklagten wegen eines speziellen Körpermerkmals von einer Ärztin untersucht werden. Richter Lothar Beckers wies diesen Antrag "wegen Bedeutungslosigkeit" zurück.
Der Prozess wird am Dienstag fortgesetzt.