Verfahren in Mönchengladbach Assauer-Töchter einigen sich

Mönchengladbach/Viersen. · Die beiden Kinder der verstorbenen Schalke-Legende hatten sich gegenseitig aufs Unterlassen von Äußerungen verklagt. Vor Gericht schlossen sie nun einen Vergleich.

 Schalke-Legende Rudi Assauer starb im Februar 2019 an den Folgen seiner Alzheimer-Erkrankung.

Schalke-Legende Rudi Assauer starb im Februar 2019 an den Folgen seiner Alzheimer-Erkrankung.

Foto: dpa/Roland Weihrauch

Es war ein zähes Ringen, doch nach knapp drei Stunden schlossen die Halbschwestern Katy Assauer (50) und Bettina Michel (55) am Mittwoch vor der 12. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach einen Vergleich. Die Töchter der Schalke-Legende Rudi Assauer, der im Februar 2019 an den Folgen seiner Alzheimer-Erkrankung verstorben war, waren beide zum Termin erschienen. Um den Vergleich schließen zu können, wurden zwei Prozesse verbunden, denn beide Schwestern hatten im vergangenen Jahr gegenseitige Unterlassungsklagen erhoben.

In dem Verfahren, bei dem Michel gegen Assauer klagte, ging es um das Widerrufen oder zukünftige Unterlassen von insgesamt zehn Äußerungen, die diese in einem Interview mit einem Boulevard-Magazin getätigt haben sollte. So habe Assauer beispielsweise behauptet, Michel habe ihr den Kontakt zu ihrem demenzkranken Vater „verwehrt, reglementiert, verboten“. Rudi Assauer wurde in seinen letzten Lebensjahren von Bettina Michel gepflegt. In einer ersten Einschätzung teilte der Vorsitzende Richter mit, dass es sich dabei um eine Tatsachenbehauptung handele, die Assauer, zumindest was den Wortlaut des „Verwehrens“ sowie des „Verbotes“ betreffe, zukünftig unterlassen solle. Auch die Behauptung, Michel habe Rudi Assauer „beeinflusst“, die Beklagte „nicht mehr sehen zu wollen“, solle diese nicht mehr äußern dürfen.

Ebenso verhielt es sich nach einer ersten Einschätzung der Kammer bei der Aussage Katy Assauers, Michel habe „die Demenz Rudi Assauers ausgenutzt, um sich als Alleinerbin einsetzen zu lassen“. An anderer Stelle empfahl der Vorsitzende Richter der Klägerin, zu verzichten, da es sich um eine Meinungsäußerung der Beklagten handele: Katy Assauer habe erklärt, die Klägerin sei „beruflich nicht erfolgreich“, und ihr Vater „sei nicht begeistert von ihrem Lebensstil“ gewesen.

In dem zweiten Verfahren wollte Katy Assauer wiederum ihrer Halbschwester verbieten lassen, weiterhin zu behaupten, dass sie „die Nachricht von Rudis Tod mit öffentlich gemacht hat“. Dies habe Michel der „Bild“-Zeitung gegenüber gesagt. Der entsprechende Redakteur war als Zeuge geladen, musste letzten Endes jedoch nicht aussagen. Beide Parteien schlossen einen Vergleich. Bei Zuwiderhandlung drohen ihnen ein Ordnungsgeld in Höhe von 250 000 Euro oder eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfall von bis zu einem Jahr Haft.