Prozess in Mönchengladbach Opfer in künstliches Koma versetzt
Kempen/Mönchengladbach. · Die Angeklagte soll mit dem Mann auf der Motorhaube mit hohem Tempo über die Autobahnen 52 und 61 gerast sein.
Traurige Nachricht im Prozess um einen versuchten Totschlag sowie gefährliche Körperverletzung: Das Opfer eines gefährlichen Automanövers wurde nach drei weiteren Operationen ins künstliche Koma versetzt. Seit Mitte Juni muss sich eine 51-Jährige aus Kempen vor dem Landgericht Mönchengladbach verantworten. Sie soll im Dezember 2019 mit ihrem damaligen Lebensgefährten auf der Motorhaube ihres Autos mit Geschwindigkeiten von bis zu 130 Kilometern pro Stunde über die Autobahnen A 52 und A 61 gefahren sein.
Laut Anklage soll sich der Mann nach einem Streit auf einem Rastplatz auf die Motorhaube gesetzt haben. Daraufhin soll die 51-Jährige losgefahren sein. Kurz hinter dem Autobahnkreuz Mönchengladbach soll der Mann durch ein Bremsmanöver der Fahrerin auf die Fahrbahn gestürzt sein. Dabei erlitt er schwere Schädelverletzungen. Die Angeklagte soll davongefahren sein, ohne sich um den Mann zu kümmern. Sie soll zum Tatzeitpunkt einen Blutalkoholwert von mindestens 1,7 Promille gehabt haben.
Laut eigener Aussage habe sie nie illegale Drogen genommen, ihr Alkohol- und Zigarettenkonsum bewege sich „in normalem Rahmen“. Jetzt sagte die Angeklagte zur Person aus. Nach einer Ausbildung und einer Umschulung habe sie zunächst in einem Immobilienbüro und, nachdem sie ihren heutigen Ex-Mann kennengelernt habe, in dessen Betrieb gearbeitet. Im Jahr 2007 hätten sich die Eheleute getrennt, wären jedoch freundschaftlich verbunden geblieben. Die Ehe sei 2017 geschieden worden, im Jahr darauf habe sie die Kündigung erhalten. Sie sei davon ausgegangen, schnell wieder etwas Neues zu finden, doch die Arbeitslosigkeit habe sich länger als gedacht hingezogen. Dies habe bei ihr Versagensängste ausgelöst. „Ich habe den Boden unter den Füßen verloren“, so die 51-Jährige.
Ein Therapeut, der eine depressive Störung diagnostizierte, habe ihr eine psychosomatische Reha empfohlen. Diese habe sie im Januar 2020 antreten sollen, die Verhaftung kam dem zuvor. Das Opfer habe sie 2016 kennengelernt, ein Jahr später sei man zusammengezogen. Der Prozess wird am 15. Juli fortgesetzt.