Mutmaßlicher Ebay-Betrüger steht vor dem Jugendgericht
Angeklagter 21-Jähriger zeigt sich deutlich beschämt über seine Tat.
Immer wieder schaute der Angeklagte (21) nach seiner Betreuerin, als er gestern vor dem Jugendrichter Platz nehmen musste. Die Staatsanwältin warf dem Rheydter Betrug vor. Der junge Mann habe am 28. Juli 2015 bei Ebay ein Mobiltelefon für 175 Euro zum Kauf angeboten. Die Kundin ließ sich darauf ein und zahlte den Betrag auf das angegebene Konto der Aachener Sparkasse ein. Doch sie erhielt weder das Mobiltelefon noch das Geld zurück.
Nach Verlesung der Anklage wollte der Verteidiger eine Erklärung abgeben. Der Angeklagte, mit knallrotem Kopf, wollte erst einmal nichts sagen. Der Angeklagte habe dem Betrugsopfer im Juni 2015 kein Angebot gemacht. Sein Mandant sei von einem obdachlosen Bekannten angesprochen worden, ob er ihm sein Konto zur Verfügung stellen wolle, so der Anwalt. Der Bekannte wolle etwas verkaufen. Dann würde er nach Aachen fahren und das Geld vom Konto des Angeklagten abheben. „Danach könnten wir den Kaufpreis teilen“, habe der Bekannte versprochen. Jeder bekäme 87,50 Euro.
Staunend fragte der Richter den Angeklagten, ob ihm die ganze Geschichte nicht seltsam und verdächtig vorgekommen sei. Das Gesicht des 21-Jährigen verfärbte sich noch mehr ins Dunkelrote. Verlegen antwortete er, dass er später daran gedacht habe. Schließlich sei der Bekannte in Mönchengladbach polizeibekannt. Außerdem sei er selbst einmal obdachlos gewesen. „Das war eine einmalige Sache. So etwas habe ich nie wieder gemacht“, beteuerte der junge Mann. Plötzlich wurde im Gerichtssaal bekannt, dass es ein weiteres Gerichtsverfahren gegen den Angeklagten gibt. Auch darin soll von einem Bekannten des 21-Jährigen die Rede sein.
Als der Angeklagte versprach, seinen Anteil an dem Betrug in Raten zurückzuzahlen, wurde die Hauptverhandlung ausgesetzt. Die Polizei soll weiter ermitteln. Die Betreuerin erhält die Adresse des Betrugsopfers. „Wir wollen wissen, ob Sie die Wahrheit sagen“, beendete der Richter die Verhandlung.