NEW klagt erfolgreich gegen Stadt

Der Versorger will Arbeiter, die die Reparaturen der Straßendecken kontrollieren, nicht bezahlen.

Rund 2500-mal im Jahr werden in Mönchengladbach Straßen aufgerissen, weil Kabel, Leitungen oder Kanäle verlegt oder repariert werden müssen. Die Löcher werden anschließend wieder geschlossen, doch diese Arbeit wird in der Regel nicht von Straßenbauern, also Fachleuten, übernommen.

Meistens stellen Drittfirmen im Auftrag von NEW oder anderen Unternehmen die Straßendecke wieder her. Die Folge: Nicht selten wird schlampig gearbeitet. Und das fiel kaum auf, weil bis 2013 nur zu etwa zehn Prozent der Arbeiten kontrolliert wurden. Das muss anders werden, befanden damals die Grünen und setzten in der Ampelkoalition durch, dass vier so genannte Aufbruchmeister, die speziell ausgebildet sind, eingestellt wurden.

Für die Arbeit der Aufbrauchmeister werden Gebühren fällig, die NEW, Telekom oder andere Unternehmen, die Straßen in der Stadt aufreißen, zahlen müssen. „Die Gebühr ist nicht rechtens“, befand die NEW.

Schließlich zahle das Versorgungsunternehmen bereits jährlich 13 Millionen Euro Konzessionsabgaben an die Stadt und nach den Verträgen sei darin das Recht enthalten, öffentliche Verkehrswege zur Errichtung und zum Betrieb von Versorgungsanlagen zu nutzen. Das Verwaltungsgericht hat in erster Instanz die Ansicht der NEW bestätigt. Aber die Stadt hat eine andere Rechtsauffassung. Nun geht das Verfahren in die nächste Runde.

Denn bei der Stadt wird die Meinung vertreten, dass eine nicht fachgerechte Wiederherstellung der Aufbrüche eine Beeinträchtigung des Gemeingebrauchs ist. Deshalb sei nach den Regelungen des Straßen- und Wegegesetzes die Nutzung als Sondernutzung anzusehen. Und dafür seien Genehmigungen und Gebühren nötig.

Immerhin, so argumentiert die Stadt, habe es in der Vergangenheit, als noch nicht kontrolliert wurde, häufig Mängel gegeben. Lief die Gewährleistungsfrist ab, war der Verursacher fein raus. Und die Stadt blieb auf den Schäden sitzen.

26,88 Euro werden in Rechnung gestellt für eine Kontrolle des Aufbruchmeisters an der Baustelle. Doch dabei bleibt es nicht. Denn selbst bei kleineren Baumaßnahmen seien mindestens drei Kontrollbesuche notwendig. Bei größeren sind es mehr, bei festgestellten Mängeln noch mehr. Vorher werden noch 14,50 Euro fällig, für die Erteilung der Genehmigung, dass überhaupt aufgerissen werden darf. Rund 300 000 Euro nimmt die Stadt jährlich für Genehmigungen und Kontrollen ein. Dem gegenüber stehen circa 255 000 Euro Personalkosten für die vier Aufbruchmeister. Bis jetzt war die Arbeit der Straßenkontrolleure also rentierlich.

Dazu brachte sie der Stadt noch den Vorteil, nicht mehr auf Flickschusterei sitzenzubleiben. Wenn die Gebühren wegfallen, ist damit Schluss. Dann belasten die Personalkosten den eh schon klammen Haushalt.

In der CDU gibt es schon Überlegungen, wie man die Aufbruchmeister einsetzen kann, wenn die Stadt die Klage endgültig verliert.