Prävention: Alkohol-Kontrolle mit Scheibe

So will man Missbrauch bei Minderjährigen stoppen.

Mönchengladbach. Ozan Kürklü macht es wie viele seiner Kollegen: Um bei großem Andrang nicht den Überblick zu verlieren und verbotene Alkoholika an Jugendliche zu verkaufen, legt er sich täglich einen neuen Zettel an die Kasse seines Kiosks am Alten Markt.

Darauf notiert er das Datum, das der Ausweis eines Jugendlichen zeigen muss, um die Altersgrenze von 16 bzw. 18 Jahren überschritten zu haben.

Jetzt wird es für ihn und 1700 andere Inhaber von Kiosken, Gaststätten und Geschäften einfacher: Jugend-, Ordnungsamt und Polizei verteilen "Alterskontrollscheiben", auf denen man das aktuelle Datum einstellen und bei Vorlage des Personalausweises sofort sehen kann, wer über 16 bzw. über 18 Jahre ist.

Mit der Aktion soll Suchtprävention betrieben und gleichzeitig über die gesetzlichen Regelungen aufgeklärt werden. "Die Entschuldigung ’Das haben wir nicht gewusst’ zieht jetzt nicht mehr", meint Thorsten Licht vom Stadt-Jugendamt.

Das Problem des Alkoholmissbrauchs bei Jugendlichen hat eine andere Qualität bekommen. "Die Jugendlichen trinken mehr und immer härtere Sachen", erklärt Ansgar Günther (Ordnungsamt).

Wer Alkohol ausgibt und damit gegen das Jugendschutzgesetz verstößt, dem drohen Geldbußen von mehreren 100 bis zu 50000 Euro, bis hin zum Lizenzentzug. "Das ist auf der Waldhausener Straße schon mehrmals vorgekommen", berichtet Bernhard Prinzen (Ordnungsamt).

Immer wieder werden bei Kontrollen Jugendliche erwischt, die eifrig alkoholischen Getränken zusprechen, die nicht für ihr Alter erlaubt sind. "Die Jugendlichen geben sich meist einsichtig", sagt Prinzen.

"Aber Erwachsene, die dabei sind, fangen an, uns zu beschimpfen." Saufen bis zum Kontrollverlust sei bei jungen Leuten weiterhin Praxis, aber mit der neuen Kontrollscheibe soll es schwerer werden, an den Alkohol zu kommen.

"Ich lasse mir immer den Ausweis zeigen", versichert Kürklü. "Ich bleibe ruhig und erkläre die Gesetzeslage", sagt der Kioskinhaber.

Und die besagt, dass Jugendliche ab 16 Bier, Wein und Sekt kaufen dürfen, 18-Jährige auch Spirituosen, Tabak und Alkopops.