Prozess: Einweisung in Anstalt abgelehnt

Die Familie des Angeklagten verweigert vor Gericht die Aussage.

Mönchengladbach. Im Verfahren gegen einen en 29-jährigen Mönchengladbacher hat die Große Strafkammer beim Landgericht Mönchengladbach am Mittwoch den Antrag auf Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt abgelehnt. Vor Gericht machten die Angehörigen von ihrem Recht Gebrauch, die Aussage zu verweigern.

Zwischen August 2007 und April 2009 sei K. mehrfach aggressiv geworden, hatte die Familie bei der Polizei angegeben. Er soll seine Schwester mit einem Messer und seine Mutter mit dem Tod bedroht haben. Seine Mutter soll er im Streit mehrfach mit der Faust geschlagen haben.

K. gestand leichte Körperverletzung und Sachbeschädigung, bestritt aber die Todesdrohung. Da die Familie die Tat nicht vor Gericht bezeugte, konnten die Richter keine schwerwiegende Tat feststellen, die die Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt rechtfertige.

Ein Sachverständiger hatte festgestellt, dass K. an einer paranoid-halluzinatorischen Psychose leidet und nicht in der Lage ist, zwischen der realen Welt und Wahnvorstellungen zu unterscheiden. K. sei nicht schuldfähig, aber weitere aggressive Taten zu befürchten.