Schwere Bandendiebstähle: Haftstrafen für Großfamilie
Sieben Männer haben die Taten gestanden.
Zwei Wochen lang mussten sich die sieben Mitglieder einer Mönchengladbacher Diebesbande, die alle miteinander verwandt sind, vor der Ersten Jugendkammer des Landgerichts verantworten. Schwere Bandendiebstähle und Bandenhehlerei warf die Staatsanwältin den sieben Männern im Alter von 20 bis 53 Jahren vor. In der Zeit von Mitte Mai 2014 bis Mitte Oktober 2014 suchten sich die Bandenmitglieder ihre meist älteren Opfer im gesamten Bundesgebiet, unter anderem in Berlin, Kreuzau, Korschenbroich, Kerken, Kerpen, Bedburg und Grefrath. Nur in Gladbach waren sie nicht aktiv.
Die Angeklagten gestanden die Taten. Ihre Anwälte waren danach überzeugt, dass die geforderten Strafen zu hoch seien. Schließlich hätten sich die sieben Männer einsichtig und geständig gezeigt. Sie hätten 8000 Euro gesammelt, die die Diebstahlsopfer als Schadensersatz bekommen sollten. Die Verteidiger baten um Bewährungsstrafen.
Doch das Gericht wertete das kriminelle Verhalten der Familie anders. Fünf Angeklagte verurteilte die Erste Jugendkammer zu Haftstrafen von drei Jahren und zwei Monaten bis zu zwei Jahren und neun Monaten — jeweils ohne Bewährung. Der mit 20 Jahren Jüngste auf der Anklagebank erhielt wegen schweren Bandendiebstahls in zehn Fällen und Betruges eine Jugendstrafe von zwei Jahren — mit Bewährung. Allerdings muss der 20-Jährige 80 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Der 53-Jährige kam wegen gewerbsmäßiger Hehlerei in zwei Fällen ebenfalls mit einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren davon. Auch er muss 80 Arbeitsstunden leisten. In einem Fall hatten die Angeklagten ihre Tatbeteiligung bestritten. Am 19. September 2014 sollen die Männer in Bedburg einen 85-Jährigen im Gartenhaus eingesperrt und beraubt haben. „Gewalt haben wir nicht ausgeübt“, hatten sie beteuert.
Der 85-Jährige hatte in einer audiovisuellen Vernehmung auch nicht von Gewalt gesprochen. Die fremden Männer hätten ihn damals in Gespräche verwickelt. Dann sei der Schmuck seiner Frau verschwunden gewesen. Das wurde von den Angeklagten bestätigt. Von Freiheitsberaubung war schließlich keine Rede mehr.