Sechs Jahre Gefängnis für Sexualtäter

Ein 45-jähriger Mönchengladbacher verging sich mehrfach an einem Minderjährigen.

Foto: Reichartz

Ein 45-jähriger Mönchengladbacher ist gestern wegen schweren sexuellen Missbrauchs zu einer Haftstrafe von sechs Jahren verurteilt worden. Die Kammer im Landgericht sah es als erwiesen an, dass der Mann sich im November 2014 an einem damals elf Jahre alten Jungen in sieben Fällen vergangenen hat. Sexueller Missbrauch von zwei weiteren Kindern konnte nicht nachgewiesen werden. In einem Fall wurde der Angeklagte freigesprochen, in einem anderen war das Verfahren eingestellt worden. Das Gericht überbot mit der Strafe die Forderung der Staatsanwaltschaft, die auf vier Jahre und vier Monate Haft plädiert hatte.

Seine Opfer hatte der Angeklagte im Musikverein kennengelernt. Den hatte er 2014 gründen können, obwohl er bereits zweimal wegen ähnlicher Vorwürfe zu drei Jahren und neun Monaten haft verurteilt worden war. Weil der Bundesgerichtshof beide Male das Strafmaß rügte, musste der zweifache Vater die Haft aber nicht antreten. Er blieb trotz rechtskräftigen Schuldspruchs auf freiem Fuß. Im April war der Mann nun verhaftet worden, nachdem das heute 13 Jahre alte Opfer sich seinen Eltern offenbart hatte.

Im Prozess hatte der Altenpflegehelfer geschwiegen. In der Urteilsbegründung ging der Kammervorsitzende Lothar Beckers noch einmal auf den Missbrauchsfall ein. An dem heute 13-Jährigen soll sich der 45-Jährige in der Zeit vom 13. bis 16. November 2014 vergangen haben. In sieben Fällen habe sich der Angeklagte besonders mies verhalten, hieß es in der Urteilsbegründung.

Die Mutter des Jungen war zu der Zeit im Krankenhaus und hatte den Angeklagten gebeten, ihren Jungen zu betreuen. Der 45-Jährige nutzte die Notlage der anderen Familie aus dem Musikverein aus. Im Wohnzimmer auf der Couch vergriff er sich an dem Jungen. Dieser hatte ausgesagt, dass das frühmorgens geschehen sei, wenn die Töchter des Angeklagten noch schliefen und die Ehefrau des 45-Jährigen die Wohnung bereits verlassen hatte. Das hatte die 41-jährige Ehefrau gestern in ihrer Zeugenaussage teilweise bestätigt. Die 41-Jährige, die inzwischen das Scheidungsverfahren betreibt, vermied es gestern, einen Blick auf den Ehemann auf der Anklagebank zu werfen.

Wenn er nicht mehr mit ihm auf die Couch wolle, dann habe der Angeklagte dem Jungen sinngemäß gedroht: „Dann gibt es kein Autofahren.“ Das bedeutete, dass der Junge im Auto auf dem Schoß des Mannes sitzen und das Lenkrad bewegen durfte. Dabei verging sich der 45-Jährige erneut an dem Kind. Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte dem Angeklagten eine „pädophile Nebenströmung“ attestiert. Der 45-Jährige sei zwar kein Hangtäter. In seiner strafrechtlichen Verantwortlichkeit sei er trotzdem nicht eingeschränkt.