Mit Riester die Rente auffüllen
Menschen müssen heute selbst zusätzlich vorsorgen, um eine immer knappere Rente auszugleichen. Der Staat fördert die Bemühungen zum Beispiel mit der Riester-Rente. Für viele ist sie attraktiver, als ihr Ruf nahelegt.
Spötter ergänzen gerne den Ausspruch „Die Rente ist sicher“ um den Zusatz: „… ziemlich knapp“. Fakt ist: Das Rentenniveau sinkt; Ruheständler werden künftig geringere Alterseinkünfte aus dem öffentlichen Rentensystem beziehen als heutige Rentner. Die Menschen müssen die Lücke durch private Vorsorge ausgleichen. Um sie dabei zu unterstützen, hat die Bundesregierung im Jahr 2001 die Riester-Rente eingeführt, benannt nach Walter Riester, dem damaligen Arbeitsminister. „Der Anlass der Riester-Förderung wurde beschlossen, da 2000/2001 durch die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung das Nettorentenniveau von 70 auf 67 Prozent reduziert wurde“, erklärt der Versicherungsmakler Dirk Steigels, Geschäftsführer der Mönchengladbacher Gesellschaft Kairos-Select Kapitalmehrung, „Ziel war es, diese Lücke durch eine private Altersversorgung, die aber staatlich gefördert wird, auszugleichen.“
Es wird viel darüber diskutiert, ob sich das Fördermodell lohnt. Es sei zu kompliziert und zu teuer, heißt es. Schaut man sich einmal die Konstruktion genauer an, sieht die Sache differenzierter aus.
Wie funktioniert die Riester-Rente? Vorneweg: Rente, das hört sich nach weit weg in der Zukunft an und interessiert deswegen Jüngere oft nicht. Doch gerade sie sollten das Thema Vorsorge ins Auge fassen. „Denn je früher sie damit beginnen, desto mehr erreichen sie selbst mit ‚kleinen‘ Beträgen“, sagt Steigels.
Und nun zu Riester. Zulagen und Steuererleichterungen machen das Vorsorgemodell attraktiv. Deswegen lohnt es sich, etwas tiefer in die Materie einzusteigen. Bereits ab fünf Euro im Monat kann man „riestern“, was die Vorsorgeform gerade für Geringverdiener und Familien spannend macht. So können sich zum Beispiel Auszubildende schon einen Riester-Vertrag leisten. Der Staat legt dann was obendrauf. Jährlich gibt es eine Grundzulage bis zu 154 Euro. Um die volle Förderleistung zu erhalten, zahlt der Sparer vier Prozent seines rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens ein, gefördert werden maximal 2100 Euro. Zudem bekommen junge Menschen unter 25 Jahren einen einmaligen Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 Euro.
Das ist aber noch nicht alles. Besonders interessant wird es für Familien. Denn pro Kind kommen bis zu 185 Euro im Jahr hinzu, für Kinder, die nach 2007 geboren wurden, sogar bis zu 300 Euro. Außerdem kann die Ehefrau ebenfalls einen Vertrag abschließen, auch wenn sie selbst gar nicht berufstätig ist. Dies gilt auch für verheiratete Selbstständige, wenn der Ehepartner förderfähig ist. Eine Besonderheit: Gutverdiener können auch statt einer Zulage Steuervorteile in Anspruch nehmen. Sie setzen ihre Beiträge als Sonderausgaben bei der Einkommensteuererklärung ab. Das Finanzamt rechnet aus, welche Variante günstiger ist. Daher empfehlen Steuerexperten, im Zweifel auf jeden Fall in der Steuererklärung die Beiträge anzugeben und zu belegen.
Vorsorgesparer müssen allerdings eines einkalkulieren: „Zulagen und Steuervergünstigungen in der Erwerbszeit führen zu einer Versteuerung der Leistungen in der Rentenbezugszeit“, sagt Steigels, der dennoch Vorteile des Modells erkennt: „Der Mehrwert der Riester-Rente basiert darauf, dass die Steuersätze in der Erwerbszeit meist höher ausfallen als in der Rentenzeit.“ Zudem sind in der Regel die Renteneinkünfte niedriger als das Erwerbseinkommen.
Fürs Riester-Sparen gibt es viele Wege: Rentenversicherungen, Fonds- und Banksparpläne sowie Bauspar- beziehungsweise Wohn-Riester-Verträge (dazu mehr später in der Serie). Alle Verträge müssen genau festgelegten Kriterien entsprechen. So müssen sie garantieren, dass zum Rentenbeginn, also der Auszahlungsphase, die eingezahlten Beiträge und Zulagen auch da sind.
Die Rente muss lebenslang bezahlt werden. Die Rentenzahlung beginnt frühestens ab dem 60 oder 62. Lebensjahr — je nach dem Startjahr des Vertrages —, und der Riester-Vertrag darf nicht verpfändet oder übertragen werden. Nur im Todesfall ist er übertragbar auf den Ehepartner, sofern dieser auch einen Vertrag hat. Die gesparten Gelder sind Hartz-IV-sicher, das heißt, sie werden nicht angegriffen, wenn ein Jobsucher Arbeitslosengeld II beantragt.
Im Ruhestand wird der Vertrag als lebenslang laufende Rente in Monatsraten ausbezahlt. Bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals kann sich der Ruheständler gleich zum Rentenbeginn auszahlen lassen. „Riester lohnt sich immer“, betont Steigels. „In welchem Maße, das ist individuell zu betrachten und zu berechnen.“ Der Experte gibt noch einen weiteren wichtigen Hinweis: „Die Höhe der Rente differiert stark zwischen den einzelnen Anbietern. Hier ist eine unabhängige Prüfung unablässig.“ Leistungsunterschiede gebe es auch beim Thema Todesfall, zum Beispiel durch Rentengarantiezeiten oder Restkapitalisierung.
Wer einmal Angebote vergleichen möchte, kann dies mit Rechnern auf den Online-Seiten dieser Zeitung tun. Unter „Altersvorsorge“ finden sich zwei Vergleichsrechner für klassische oder für fondsgebundene Riester-Renten.
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