Sexualstraftäter wird rückfällig - Sicherungsverwahrung

Mönchengladbach (dpa). Das Landgericht Mönchengladbach hat einen rückfälligen Sexualstraftäter zu zehn Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Der 54-Jährige habe eine 74 Jahre alte gehbehinderte Frau in seinen Wohnwagen gelockt, geschlagen und vergewaltigt, stellten die Richter am Mittwoch fest.

Sie gingen davon aus, dass der Mann eine Gefahr für die Allgemeinheit ist und folgten damit dem psychiatrischen Gutachter.

Der 54-Jährige war wegen versuchten Mordes und mehrfacher Vergewaltigung 1997 zu einer langen Haftstrafe verurteilt worden. Die Vergewaltigung einer damals 20 Jahre älteren Frau war laut Angaben aus dem Prozess nach dem gleichen Muster abgelaufen. Vor der Haftentlassung sei ein Gutachter 2009 von einem Rückfallrisiko ausgegangen, aber eine nachträgliche Sicherungsverwahrung sei nicht mehr möglich gewesen.

Bei dem aktuellen Verbrechen kannten sich Opfer und Täter vom Campingplatz in Niederkrüchten. Der 54-Jährige habe die gehbehinderte Frau, die sich mit einem elektrischen Rollator fortbewegt, im März in seinen Wohnwagen eingeladen. Dort habe der Mann sie gezwungen, Alkohol zu trinken, sie geschlagen, vergewaltigt und ihr bis zur Bewusstlosigkeit ein Kissen aufs Gesicht gedrückt, stellten die Richter fest. Der Angeklagte habe sie dann gefesselt und sie zu sexuellen Handlungen gezwungen. Der Angeklagte hatte bis zuletzt behauptet, er könne sich an nichts mehr erinnern.