Sohn verschleppt – Bewährungsstrafe

Prozess: Für das Kidnapping ihres eigenen Kindes ist eine Polnisch-Dolmetscherin aus Gladbach am Dienstag verurteilt worden.

Mönchengladbach. Sie setzte alles daran, ihr Kind bei sich zu haben und griff zu einer drastischen Methode: 2008 entführte eine 42-jährige Mönchengladbacher Mutter ihren damals neunjährigen Sohn aus der Obhut ihres Ex-Mannes und versteckte ihn fünf Monate lang in ihrem Herkunftsland Polen.

Gestern wurde sie vor dem Düsseldorfer Landgericht wegen Kindesentziehung, Körperverletzung und Freiheitsberaubung zu 14 Monaten auf Bewährung verurteilt. An den Gladbacher Vater des Kindes muss sie 10 000 Euro zahlen.

Die Entführung war filmreif: Im Oktober 2008 hielt ein Wagen in einer Düsseldorfer Seitenstraße. Die Mutter sprang heraus und zerrte an dem Kind. Das schrie und weinte. Die Stiefmutter des Jungen besprühte sie mit Tränengas. Sie entriss ihr das Kind, sprangen ins Auto und rasten weg.

In Polen versteckte die Polnisch-Dolmetscherin sich und den Jungen. Der Vater des Kindes und die Stiefmutter setzten alles in Bewegung, um das Kind zu finden. Sie erwirkten einen europäischen Haftbefehl gegen die 42-Jährige. Die gab nach rund fünf Monaten Flucht auf, kehrte nach Deutschland zurück. Der Junge lebt seither bei seinem Vater in Gladbach. Er ist noch immer traumatisiert.

Die Entführung war trauriger Höhepunkt eines jahrelangen Streits der Eltern um das Kind. Die 42-Jährige und der Vater sind seit 2002 geschieden. Zunächst hatte die Frau das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das gemeinsame Kind. Als sie mit dem Jungen nach Polen ziehen wollte, der Vater jedoch dagegen war, nahm sie den Jungen mit nach Polen, bevor ein Gericht darüber entschieden hatte.

Nach neun Monaten musste sie das Kind zurückbringen. Es kam zum Vater. Die Mutter wurde wegen Kindesentziehung zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Als sie 2008 den Jungen erneut entführte, lief die Bewährung noch.