Kriminalität Polizist wegen Körperverletzung im Amt verurteilt

Aachen · Ein Einsatz gegen einen Autofahrer ohne Führerschein hat Folgen. Es gibt zerstochene Reifen, eine eingeschlagene Autoscheibe, Reizgas, Schläge und Tritte gegen den Fahrer. Ein Fall mit Vorgeschichte.

Das Landgericht Aachen hat einen 40 Jahre alten Polizeibeamten wegen Körperverletzung im Amt zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. (Archivfoto)

Foto: Rolf Vennenbernd/dpa

Das Landgericht Aachen hat einen Polizeibeamten wegen Körperverletzung im Amt zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Das Gericht hatte zu beurteilen, ob der 40 Jahre alte Polizist im Rahmen der Kontrolle eines Mannes, der ohne Führerschein fuhr, gerechtfertigt Schlagstock, Reizgas und Tritte eingesetzt hatte. „Es war einfach drüber. Ganz klar“, sagte die Vorsitzende Richterin. Das Zerstechen der Reifen am Beginn des Einsatzes sei aber in Ordnung gewesen.

Der Polizeibeamte und der 55-jährige Mann hinter dem Steuer haben seit vielen Jahren Streit, der gerichtsbekannt ist. Der psychisch kranke 55-Jährige soll den Polizisten über soziale Medien bedroht haben. Dieser wiederum soll den Kontrahenten immer wieder im polizeilichen System überprüft haben. „Beide kennen keinen Rückwärtsgang“, sagte die Richterin. Beim Angeklagten habe es keine Form von Einsicht gegeben.

Mit Dienstmesser Reifen zerstochen

Der Polizist hatte im September 2021 in Alsdorf bei Aachen in seiner Freizeit per Notruf die Kollegen verständigt, als er den Mann sah, der ohne Führerschein Auto fuhr. Dann verbarrikadierte sich der 55-Jährige im ausgeschalteten Wagen. Er wollte wegen der Anwesenheit des Polizisten nicht aussteigen. Der 40-Jährige zerstach mit einem Dienstmesser alle Reifen, um eine Flucht des von drei Seiten umstellten Wagens zu verhindern.

Er schlug die Autoscheibe ein, sprühte Reizgas und traktierte den Mann am Steuer mit Tritten und Schlägen. Aber es gelang nicht, den 55-Jährigen aus dem Wagen zu holen. Erst als eine Polizistin zufällig kam, beruhigte sich die Lage. Der Polizist hatte seinen Kollegen nichts von der Vorgeschichte mit dem zu Kontrollierenden gesagt.

Das Gericht bescheinigte dem Angeklagten Verfolgungseifer. Die Bewährungszeit beträgt laut Gericht drei Jahre. Falls das Urteil rechtskräftig wird, kann der Angeklagte nicht mehr Beamter sein. Derzeit ist er vom Dienst freigestellt.

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(dpa)