Prozess um verhungerten Anakin: Mutter wusste wohl Bescheid

Der kleine Anakin starb im Alter von zwei Jahren an akuter Unterernährung, seine kleine Schwester wurde knapp vor dem Hungertod gerettet. Zu einem früheren Geständnis der Mutter am Landgericht Arnsberg gibt es allerdings widersprüchliche Aussagen.

Die Angeklagte sitzt mit ihrem Anwalt Dieter Bräuer vor einer Verhandlung im Amtsgericht Medebach. Archivbild.

Foto: Jörg Taron

Arnsberg. Im Prozess um den an Unterernährung gestorbenen zweijährigen Anakin am Landgericht Arnsberg sieht die Kammer Hinweise, die die Mutter belasten. „Es gibt Anhaltspunkte, dass die Angeklagte tatsächlich den Zustand der Kinder erkannt hat“, sagte die Vorsitzende Richterin. Hintergrund ist ein früheres Geständnis der Mutter, in dem sie erklärt hatte, sie habe gewusst, dass sie mit ihren Möglichkeiten nicht mehr weiterkomme und mit den Kindern zum Arzt gehen müsste.

In Mails an eine Pflegemutter hatte sie allerdings später geschrieben, sie habe gelogen, um ihren Kindern eine Aussage zu ersparen und eine Bewährungsstrafe zu erreichen. Weitere Erklärungen wolle die Mutter dazu nicht mehr abgeben, sagte ihr Anwalt am Mittwoch.

Der zweijährige Junge war 2014 verhungert, seine kleine Schwester konnten die Ärzte gerade noch retten. Die zehnfache Mutter muss sich wegen des Vorwurfs der vorsätzlichen Körperverletzung mit Todesfolge verantworten. Ein psychiatrischer Gutachter hält sie für schuldfähig.

Die heute 41-Jährige hatte den kleinen Anakin im Februar 2014 wegen einer Magen-Darm-Infektion in eine Klinik gebracht. Zu spät. Der Junge starb einen Tag später, abgemagert bis auf die Knochen. dpa