Baumschutzsatzung: Verwaltung fürchtet Rechtsstreits
Die Satzung soll im nächsten Umweltausschuss verabschiedet werden — aus Sicht der Stadt ein Fehler.
Meerbusch. Im Herbst vergangenen Jahres brachte der Umweltausschuss — durchaus etwas überraschend — eine Baumschutzsatzung auf den Weg. Eine im Vergleich zu der vom BUND formulierten Bürgeranregung abgeschwächte Form fand eine knappe Mehrheit. Im Ausschuss am kommenden Mittwoch soll die ausformulierte Satzung jetzt verabschiedet werden. Ein wichtiger Passus: Auch wer auf privatem Gelände künftig einen alten Baum fällt, hat eine Anzeigepflicht, muss dies also den Behörden melden, und ist verpflichtet, für adäquaten Ersatz zu sorgen. Hält er sich nicht daran, muss er mit einem Bußgeld rechnen.
Dass die Stadt sich gegen eine Einführung stets gesträubt hat, lässt sich nun auch deutlich an der Darstellung des Sachverhalts in der Verwaltungsvorlage ablesen. Das vorhandene Instrumentarium reiche aus, eine unerwünschte Fällung könne mit dem vorliegenden Satzungsentwurf ohnehin nicht verhindert werden, heißt es da.
Ob tatsächlich die Verpflichtung einer Ersatzpflanzung bestehe, müsse in jedem Einzelfall geprüft werden. Vor allem aus diesem Grund müsse für die Durchführung der Baumschutzsatzung eine halbe Planstelle eingerichtet werden. Auch eine zusätzliches Fahrzeug für die erforderlichen Ortsbesichtigungen sei dringend notwendig. Reichlich kurios: Eigentümer von Bäumen müssten bei einer kurzfristigen Fällung entsprechende Beweisstücke aufbewahren, wenn sie von einer Nachpflanzungspflicht oder der Zahlung von Ersatzgeld befreit werden wollen.
Darüber hinaus fürchtet die Verwaltung aufgrund der Meerbusch-spezifischen Regelung eine Zunahme rechtlicher Auseinandersetzungen. Abschließend wird seitens der Stadt der nicht unerhebliche zusätzliche Verwaltungsaufwand, der mit dem vorhandenen Personal nicht zu leisten sei, als Argument gegen eine Baumschutzsatzung genannt. Das war auch für die CDU bei der damaligen Sitzung des Umweltausschusses ausschlaggebend, sich gegen eine Einführung auszusprechen.
Durch die Ausführung des Beschlusses entstünden jährliche Kosten von rund 35 500 Euro für Personal und das neue Auto.