Baupläne für Reiterhof überarbeitet

Neben der Hofanlage entsteht ein Doppelhaus. Viele Bürger sind nicht glücklich darüber.

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Die geplanten Neubauten auf dem Gelände des denkmalgeschützten Reiterhofs an der Langster Straße beschäftigt weiter Politik und Verwaltung. Die Mitglieder des Planungsausschuss haben sich nun bei einem Außentermin vor Ort einen Eindruck verschafft. Klar ist: Die Langst-Kierster fürchten einen durch viel Beton gestörten Blick auf die alte Kirche und den damit einhergehenden Verlust des historisch-dörflichen Charakters im Ort. Daran hat sich nichts geändert, auch wenn der Investor seine Pläne überarbeitet hat.

Beschlossen ist: Neben der Hofanlage an der Langster Straße entsteht ein Doppelwohnhaus mit Satteldach und seitlichen Garagen. Die denkmalrechtliche Genehmigung hat der Planungsausschuss nun erteilt. „Bei der überarbeiteten Planung wurde bewusst auf die direkte Anbindung an die denkmalgeschützte Hofanlage verzichtet, der Neubau ist jetzt bis zu drei Meter von der Hofmauer abgerückt“, sagt der Technische Beigeordnete Michael Assenmacher.

Die noch ausstehende Entscheidung über den geplanten und vom Ausschuss bislang abgelehnten Neubau eines modernen Mehrfamilienhauses mit zehn Wohneinheiten und zwölf Parkplätzen auf der anderen Seite des historischen Haupthauses betrifft das nicht. „Die Pläne wurden mehrfach überarbeitet und uns in dieser Woche vorgelegt“, sagt Kirsten Steffens, Leiterin des Fachbereichs Stadtplanung und Bauaufsicht. „Die Änderungen sind schon entscheidend, denn gebaut würde jetzt nicht mehr im Denkmal, sondern unmittelbar daneben.“ Auch an dieser Stelle wurde das geplante Gebäude ein Stück weit verrückt. Für eine Anwohnerin ist das nicht mehr als ein rechtlicher Kunstgriff. „Damit will sich der Investor aus der Affäre ziehen. Diese Ecke hat ortsbildprägenden Charakter, und der wird durch den Neubau nun einmal zerstört.“

Fakt ist: Für das historische Hofgelände existiert kein Bebauungsplan. Was, wie und wo der Eigentümer dort bauen darf, richtet sich nach dem Baugesetzbuch. „Sichtbeziehungen“, so Kirsten Steffens, „sind dadurch jedenfalls nicht geschützt.“ Entscheidend sei, ob sich das Denkmal dem Neubau optisch unterordnet oder ob es als solches überhaupt nicht mehr erkennbar ist. „Das richtet sich nach der Art der Bebauung im Umfeld.“ Und in die, sagt die Stadtplanerin, würde sich das geplante Mehrfamilienhaus aus rechtlicher Sicht wahrscheinlich einfügen.