Eichamt: Leitungen an Tankwagen manipuliert

Verdacht der Manipulation an fünf Fahrzeugen einer Grevenbroicher Firma ist bestätigt.

Rhein-Kreis Neuss. Dem Grevenbroicher Mineralölhändler Schäfer wird Betrug vorgeworfen. Wie die WZ berichtete, untersuchten Ermittler des Landeseichamtes sowie Zoll- und Steuerfahnder am 12.Dezember das Gelände des Unternehmens. Den Verdacht, dass Tankwagen manipuliert worden seien, bestätigte jetzt das Landeseichamt.

"An fünf Tankwagen waren so genannte Reibachleitungen montiert", heißt es in einer Pressemitteilung des Amtes. Bei einem sechsten Fahrzeug sei die Vorrichtung angebracht, jedoch nicht angeschlossen gewesen.

Solche "Reibachleitungen" dienen dazu, bereits gemessenes Öl hinter dem Zähler abzuzweigen und wieder in das Tankfahrzeug zurückzuführen. "Dies geschieht mit Hilfe einer als Druckluftleitung getarnten Kunststoffleitung. Damit können Messergebnisse zum Nachteil des Kunden verfälscht werden", erklärte Diplom-Ingenieur Gert Krüger vom zuständigen Landeseichamt Düsseldorf.

Die Staatsanwaltschaft Krefeld ermittelt jetzt gegen das Unternehmen wegen Betruges. Um welche Summe es dabei geht, konnte Oberstaatsanwalt Klaus Schreiber gestern auf WZ-Anfrage noch nicht sagen: "Das wäre reine Spekulation. Die Ermittlungen werden lange dauern, weil die meisten Kunden ja noch gar nicht wissen, dass sie betrogen worden sind."

Die Firma Schäfer indes weist alle Vorwürfe von sich. "Wir stellen klar, dass wir keine Manipulationen an unseren Fahrzeugen veranlasst haben, noch uns solche Manipulationen bekannt sind", erklärt Inhaber Peter H. Schäfer auf der Internetseite des Unternehmens. Ferner wirft der Ölhändler den ermittelnden Behörden "unzutreffende und vorverurteilende Veröffentlichungen" vor.

"Wir haben uns absolut korrekt verhalten", sagte Gert Krüger zu den Vorwürfen. "Unsere Ermittlungen sind abgeschlossen und dann gehen wir mit den Ergebnissen an die Öffentlichkeit. Das ist die übliche Vorgehensweise." Alles andere werde sich im Laufes des Verfahrens zeigen, für das die Staatsanwaltschaft zuständig sei.