Freispruch für 51-jährigen Meerbuscher
Er war wegen Raubes angeklagt. Der konnte nicht zweifelsfrei bewiesen werden.
Zu Prozessbeginn vor dem Schöffengericht in Mönchengladbach war zunächst nur der 51-jährige Mann aus Meerbusch gekommen. Der zweite Angeklagte, ein 48-jähriger Belgier, traf erst nach einer anderthalbstündigem Warten ein. Der dann beginnende Prozess stand unter keinen guten Vorzeichen.
Denn ein 49-jähriger Belgier, der die Angeklagten angezeigt hatte, war dem Prozess ferngeblieben, obwohl man ihm freies Geleit versprochen hatte. Der Staatsanwalt warf den beiden Angeklagten räuberische Erpressung mit Freiheitsberaubung vor.
Der Meerbuscher und der 49-Jährige, der dem Prozess ferngeblieben war, hatten laut Anklage zusammen Geschäfte abgewickelt. 2013 trafen sich die beiden Männer in einer Wohnung in Mönchengladbach, später kam der mitangeklagte Belgier (48) hinzu. Laut Anklage soll der 51-Jährige von dem Belgier 27 000 Euro gefordert haben, die dieser ihm schuldete. Der 48-jährige Belgier forderte von seinem Landsmann weitere 4000 Euro.
Der Ankläger habe erklärt, er könne die Schulden nicht zahlen. Daraufhin sollen sich die Angeklagten Schlüssel ihres „Schuldners“ genommen und dann sein Geschäft ausgeräumt haben. Die Beute sei ein Pfand für die Schulden gewesen, kein Raub. Alles sei einvernehmlich geschehen, meinten die Angeklagten.
Das Gericht verlas eine Aussage des nicht erschienenen Zeugen bei der Polizei. Darin gab es Hinweise, dass das Ausräumen des belgischen Geschäftes in Namur möglicherweise im Einvernehmen erfolgt war. Am Ende waren die Verfahrensbeteiligten überzeugt, dass den Angeklagten die Taten nicht ohne Zweifel nachzuweisen seien. Immerhin hatte die belgische Staatsanwaltschaft Mitteilungen erst spät geschickt. Das Schöffengericht sprach die Angeklagten auf Kosten der Staatskasse vom Vorwurf des Raubes frei.