Mataré-Turnhalle ab dem 1. Mai wieder frei
Die Meerbuscher Stadtverwaltung reagierte prompt auf den Brief von besorgten Eltern.
Die Meerbuscher Stadtverwaltung hat gestern auf den Brief von Eltern des Mataré-Gymnasiums reagiert, die befürchtet hatten, dass die Mataré-Sporthalle noch lange als Flüchtlingsheim genutzt wird. „Es ist nicht mehr beabsichtigt, die Halle über die Osterferien hinaus als Unterkunft für Flüchtlinge zu nutzen“, teilte Stadtsprecher Michael Gorgs mit. Zuletzt hatte Bürgermeisterin Angelika Mielke-Westerlage in einem Pressegespräch mitgeteilt, dass zunächst die Turnhalle des Meerbusch-Gymnasiums frei werde. Diese Aussage hatte die Mataré-Eltern aktiv werden lassen.
Gestern erklärte sich die Stadt: Bei einem Gespräch mit Vertretern des Innenministeriums und der Bezirksregierung sei es der Bürgermeisterin bereits am 17. Februar in Düsseldorf gelungen, eine Lösung zu finden, nach der die Mataré-Halle als Unterkunft zum 30. April komplett als Flüchtlingsunterkunft aufgegeben wird. Die Halle des Meerbusch-Gymnasiums soll demnach als Landeseinrichtung/Notunterkunft noch fortgeführt werden. Schule und Rat seien noch am 17. Februar darüber informiert worden.
In der Vorlage für die heutige Ratssitzung betont die Stadt, dass für die Nutzung der Sporthallen durch Schulen und Sportvereine zunächst umfangreiche Sanierungsmaßnahmen vorzunehmen seien: Provisorische Elektroinstallationen müssen zurückgebaut, die Abdeckung der Sportböden entfernt, die Böden gereinigt oder erneuert werden.
Die Prallschutzverkleidungen an den Turnhallenwänden seien instand zu setzen. Durchgänge seien zu verschließen oder öffnen, Sanitär- und Umkleidebereiche zu entkernen und zu erneuern. „Mit umfassenden Trocknungsmaßnahmen infolge der sehr hohen Duschintensitäten ist zu rechnen. Teilweise müssen die Fassaden ebenfalls erneuert/teilsaniert werden.“
Als Sanierungszeitraum ist ein Zeitraum von acht Wochen einkalkuliert. Die Verwaltung geht im Augenblick davon aus, dass die notwendigen Kosten durch das Land im Zuge der Flüchtlingsunterbringung erstattet werden.