Meerbusch: Kanalhaie sind unterwegs
Dichtigkeitsprüfung: Lockangebote und später überhöhte Preise. Unseriöse Firmen setzen Hauseigentümer unter Druck.
Meerbusch. Im Meerbuscher Stadtgebiet sind wieder Firmen unterwegs, die Hauseigentümern Untersuchungen ihrer Abwasserleitungen anbieten. "An der Haustür wird dann geschickt Zeitdruck erzeugt, um einen schnellen Auftrag zu bekommen", so die Erfahrung von Marcel Berg. Bei dem Entwässerungsfachmann aus dem Fachbereich Straßen und Kanäle der Stadtverwaltung sind etliche Hinweise verunsicherter Bürger eingegangen.
"Die Werber machen vermeintlich einmalige Schnäppchenangebote und verweisen drohend auf gesetzliche Verpflichtungen der Eigentümer", berichtet Berg. Laut Landeswassergesetz ist die Dichtheit privater Abwasseranlagen allerdings erst bis zum Jahr 2015 nachzuweisen. Auch werde gern der falsche Eindruck erweckt, im Auftrag der Stadt unterwegs zu sein. Die Warnung aus dem Technischen Dezernat ist hier eindeutig: Finger weg!
Das Vorgehen der Betrüger ist nach Erkenntnis der Stadtverwaltung häufig ähnlich. Zunächst werde eine so genannte Leitungsüberprüfung für einen günstigen Pauschalbetrag von teilweise unter 80 Euro angepriesen. Ein realistischer Preis für die Prüfung der Schmutzwasserleitungen eines Einfamilienhauses liege allerdings bei etwa 300 bis 500 Euro.
Danach teile die Firma - oft mündlich und ohne entsprechende Nachweise - mit, dass sich die Abwasserleitung in einem desolaten Zustand befinde. Werde nicht sofort saniert, so die Behauptung, mache sich der Eigentümer wegen Umweltverschmutzung strafbar. "Im Sanierungsangebot über mehrere tausend Euro sind dann häufig Wucherpreise angesetzt", berichtet Marcel Berg, "und dies nicht selten für unnötige und unsachgemäße Leistungen."
Wer sich hier überrumpeln lässt, zahlt leicht doppelt. Denn: Pfusch bei der Sanierung kann teuer werden, weil unter Umständen sowohl die Dichtigkeitsprüfung als auch die gesamte Sanierung wiederholt werden müssen.
Inzwischen sind der Stadt gar Fälle bekannt, in denen auch der öffentliche Teil des Hausanschlusses saniert und dem Hauseigentümer in Rechnung gestellt wurde. Das ist unzulässig. Gemäß Entwässerungssatzung liegt die Unterhaltungspflicht für den öffentlichen Anschlusskanal vom Straßensammler bis zur Grundstücksgrenze bei der Kommune. Notwendige Reparaturen in diesem Abschnitt beauftragt und bezahlt die Stadt.
"Seriöse Sachkundige machen erst nach gewissenhafter Sichtung des Ist-Zustandes ein Angebot und legen das Ergebnis mit einer aussagekräftigen Dokumentation vor", erklärt Marcel Berg. Ratsam sei es deshalb, sich nach der Untersuchung der Rohre mit Kamera immer eine DVD-Aufnahme aushändigen zu lassen. Sie dient in Streitfällen als Beweis.