Nach Widerspruch: Die WBM macht ein Angebot

Wegen BGH-Urteil zu Gas-Preisanpassungsklausel bekommen bald 90 WBM-Kunden Post.

Meerbusch. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, nach dem gewisse Preisanpassungsklauseln in Gaslieferverträgen nicht rechtens sind, hat auch in Meerbusch für Wirbel gesorgt.

WBM-Kunden hatten - teils schon vor Jahren - Widerspruch gegen Abrechnungen eingelegt. Wie man mit ihnen nun umgehen will, entschied am Mittwochabend der WBM-Aufsichtsrat. "Wir wollen uns außergerichtlich mit den Kunden einigen", teilt WBM-Geschäftsführer Albert Lopez mit.

90Gasabnehmer seien bisher ermittelt worden, die gezielt gegen die Preisanpassungsklausel in ihren Verträgen vorgegangen sind. Widersprüche aus anderen Gründen würden nicht berücksichtigt. In etwa zwei Wochen würden die ersten Briefe zugestellt, kündigt Lopez an. Innerhalb von drei Monaten soll die "operative Abwicklung" abgeschlossen sein.

Zeitintensiv sei das Verfahren, weil jeder Vertrag andere Nuancen, andere Lieferumfänge habe. Danach werde jedem Kunden ein Vorschlag "in einem monetär vernünftigen Maß" gemacht, erläutert Lopez. Der Kunde müsse prüfen, ob er das Angebot annehme.

Lopez ärgert der Richterentscheid über die Unzulässigkeit der Preisanpassungsklausel. Es sei eine "juristische Spitzfindigkeit". "Ich finde das nach wie vor ungerecht. Die WBM hat nichts Unmoralisches gemacht." Die Kunden, die Widerspruch eingelegt hätten, nutzten die Situation jetzt zu ihrem Vorteil. Moralisch richtig sei das nicht.

"Schließlich haben wir das Gas auf dem Markt einkaufen müssen und haben es auch korrekt geliefert." Trotz dieser Überzeugung wolle die WBM nicht vor Gericht ziehen: Das sei mit einem Prozessrisiko für beide Seiten verbunden.

Welche Kosten durch die Ausgleichszahlungen auf die WBM zukommen, darüber will Lopez öffentlich nicht spekulieren. Die Laufzeit der Verträge, die Abnahmemenge, ob es sich um Ein- oder Mehrfamilienhäuser handele - die Kostenfaktoren seien vielfältig.

Die Verjährungsfrist von Rückforderungen der Kunden liegt bei drei Jahren.