Naturschützer unterstützen Initiative gegen Fluglärm in Meerbusch-Büderich

Die vom Flughafen geplante Erweiterung stößt weiter auf Kritik: Jetzt heißt es, dass die Auswirkung auf Flora und Fauna nicht ausreichend geprüft worden sei.

Foto: Ingel

Die Meerbuscher Initiative Bürger gegen Fluglärm erhält in ihrem Protest gegen die geplante Kapazitätserweiterung des Düsseldorfer Flughafens Unterstützung vom Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND). Der BUND-Landesvorsitzende Holger Sticht hat gestern gefordert, dass das Verfahren zur Kapazitätserweiterung eingestellt werden müsse. Unter anderem begründet er dies damit, dass die Auswirkungen der Kapazitätserweiterung auf das Flora-Fauna-Habitat-Gebiet Ilvericher Altrheinschlinge nicht hinreichend geprüft worden seien. Ebenso fehle eine solche Prüfung für das Naturschutzgebiet Überanger Mark in Düsseldorf. „Die geforderte FFH-Verträglichkeit des Vorhabens sei damit nicht nachgewiesen“, schreibt der BUND.

In einer umfangreichen Stellungnahme bemängeln die Umweltschützer „zahlreiche Planungsfehler“. Das Vorhaben sei verkehrspolitisch überflüssig und klimaschutzpolitisch schädlich, sagt Holger Sticht.

Wochenlang hatten die Meerbuscher Bürger gegen Fluglärm und die Stadt Meerbusch gemeinsam dafür geworben, Einwendungen gegen die Kapazitätserweiterung einzureichen. Begründet wird der Protest unter anderem mit der Lärmbelastung. 8805 Einwendungen kamen insgesamt aus Meerbusch.

Auch Vereine und Verbände haben im Rahmen des Verfahrens die Möglichkeit, ihre Bedenken zu äußern. Der BUND kritisiert, dass die Kapazitätserweiterung allein vor dem Hintergrund der Klimaschutzziele des Landes nicht zu rechtfertigen sei. Dazu stehe das Vorhaben im Widerspruch zu Zielen und Grundsätzen der Landes- und Regionalplanung, wie zum Beispiel der vorgesehenen Verlagerung von Kurzstreckenflügen von der Luft auf die Schiene. Auch die vorgelegte Umweltverträglichkeitsstudie weise erhebliche Mängel auf. So seien dieser nicht das Worst-case-Szenario von jährlich bis zu 320 000 Flugbewegungen zugrunde gelegt und die Umweltauswirkungen für Mensch und Natur nicht hinreichend dargestellt worden. Eine Gesamtlärmbetrachtung unter Einbeziehung aller Vorbelastungen fehle.