Richterin inspiziert Grabenstraße

Eine Juristin des Verwaltungsgerichts machte sich ein Bild vor Ort über die kritische Situation.

Foto: Karrasch

Diese Entscheidung könnte die finale sein: An der Grabenstraße hat eine Richterin des Verwaltungsgerichts Düsseldorf sich jetzt bei einem Vor-Ort-Termin ein Bild gemacht von der Situation, die seit mittlerweile mehr als drei Jahrzehnten für Diskussionen sorgt. Auf dem spitz zulaufenden Gartengrundstück einer denkmalgeschützten Villa aus den 1920er Jahren will ein Investor ein Mehrfamilienhaus bauen. Die Baugenehmigung der Stadt liegt vor. Gegen diese Pläne zog eine Nachbarin, die Eigentümerin des Baudenkmals, vor Gericht. Bei dem Termin mit der zuständigen Richterin trafen nun die Klägerin mit mehreren Anwälten und Vertreter der Stadt Meerbusch, darunter der Leiter des städtischen Service Recht, Heinrich Westerlage, aufeinander. Auch der Investor war mit Anwalt anwesend.

Ende 2016 hatte die Nachbarin die Klage eingereicht. „Die Klägerin macht geltend, dass durch die erteilte Baugenehmigung des Mehrfamilienhauses der Denkmalwert des eigenen Hauses beeinträchtigt wird“, sagt Norbert Klein, Sprecher am Verwaltungsgericht.

Die Stadt als Beklagte will die Genehmigung des Vorhabens verteidigen. „Bei Bauvorhaben sind gewisse Einwirkungen auf Nachbargrundstücken im innerstädtischen Bereich teilweise hinzunehmen“, sagte Heinrich Westerlage unserer Redaktion. „Dafür gibt es Grenzen, die nach meiner Auffassung in diesem Fall eingehalten werden.“

Zwar war die aktuelle Ortsbesichtigung nichtöffentlich, aus einiger Distanz zeigten jedoch auch gut ein Dutzend Anwohner des Büdericher Villenviertels während des Termins Präsenz. Sie seien nicht grundsätzlich gegen einen Neubau an dieser Stelle, betonen sie. Aber die Größe des Bauvorhabens besorgt sie. Sie befürchten, dass das Mehrfamilienhaus das Denkmal zu großen Teilen verdecken wird. Außerdem sehen die Baupläne vor, dass das Haus nicht in der Bauflucht der Häuser in der Nachbarschaft gebaut werden soll, sondern deutlich näher an die Grundstücksgrenze herangerückt wird.

Rückblick: Mitte der 1990er Jahre wurde der Garten vom Denkmalgrundstück an der Grabenstraße 1 abgespalten. Es entstand ein 735 Quadratmeter großes Eckgrundstück. Seitdem urteilte das Verwaltungsgerichts bereits zweimal über Bauvorhaben: Im Jahr 2000 erteilte die Stadt einen Bauvorbescheid, Pläne für ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohnungen, Turm und futuristischem Bogendach entstanden. Dafür hatte die Politik aber die notwendige denkmalrechtliche Erlaubnis verweigert, das Gericht sah das anders und verpflichtete die Stadt.

.Im November 2011 stellte der Grundstückseigentümer dann einen verkleinerten Entwurf für ein zweigeschossiges Mehrfamilienhaus mit Staffelgeschoss und Tiefgarage vor. Diesen Entwurf billigte der Planungsausschuss 2014 mehrheitlich.

Der anschließend erteilte Vorbescheid sah jedoch vor, dass die Balkontiefe reduziert und die Stellplätze nur in der Tiefgarage zugelassen werden — aus Rücksicht auf das benachbarte Denkmal. Die Zufahrt zur Niederlöricker Straße sollte entfallen.

Wieder klagte der Grundstückseigentümer. Diesmal bestätigte das Gericht die Bedenken der Stadt. Es wird noch einige Monate dauern, bis die Richterin eine Entscheidung trifft. tak/juha