Stadt ist gegen Tempo-30-Antrag

Verwaltung rät dem Umweltausschuss, die BUND-Pläne abzulehnen.

Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit auf Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen — das sieht die Straßenverkehrsordnung bisher nicht vor. Könnte sie aber demnächst. Der aktuelle Klimaschutzplan NRW führt unter den Maßnahmen, die vom Landesverkehrsministerium federführend umgesetzt werden können, „Modellversuche zur Höchstgeschwindigkeit Tempo 30 in geschlossenen Ortschaften“ jedenfalls ausdrücklich auf. Die bisherige rot-grüne Landesregierung hat diese Modellversuche unterstützt, um Erkenntnisse hinsichtlich Emissionen, Verkehrsablauf und Verkehrssicherheitseffekten zu gewinnen. Grund genug für die BUND-Ortsgruppe Meerbusch, einen Bürgerantrag an den Stadtrat zu stellen — mit dem Ziel, dass die Stadt Meerbusch ein solches Pilotprojekt verwirklicht.

Die Vorteile einer flächendeckenden Tempo-30-Regelung in allen Ortsteilen lägen auf der Hand, sagt Ortsgruppenvorsitzende Andrea Blaum: unter anderem mehr Sicherheit auf den Straßen, weniger Lärm, geringere Schadstoffbelastung. Das sieht die Stadt Meerbusch grundsätzlich zwar ähnlich, dem zuständigen Bau- und Umweltausschuss rät sie dennoch, den Bürgerantrag abzulehnen. Die Verwaltung, heißt es in der entsprechenden Beschlussvorlage zur Sitzung am Mittwoch, 14. Juni, schlage vielmehr ein zweistufiges Verfahren zur Überarbeitung der bestehenden Tempozonen in Meerbusch vor. Zum einen werde der Politik noch in diesem Jahr eine Übersicht über die bisherigen Regelungen im Stadtgebiet vorgelegt, zum anderen würden Vorschläge zur sinnvollen Anpassung von Geschwindigkeiten, vorrangig in Wohngebieten gemacht.

So ist zum Beispiel in Ilverich und Nierst aufgefallen, dass in benachbarten Wohngebieten unterschiedliche Geschwindigkeitsregelungen bestehen. „Deshalb soll zeitnah eine einheitliche Geschwindigkeitsregelung mit einer Maximalgeschwindigkeit von 30 km/h in Wohngebieten erreicht werden“, sagt der Technische Beigeordnete Michael Assenmacher.

Unabhängig davon, heißt es, wolle die Verwaltung für den Haushalt 2018 Mittel beantragen, um für das gesamte Stadtgebiet mit allen Ortsteilen einen neuen Verkehrsentwicklungsplan durch ein externes Fachbüro erstellen zu lassen. Der neue soll den bisherigen Plan aus dem Jahr 1998 ersetzt. Grafik: ADFC