WBM räumen Fehler in Schreiben ein

In verschickten Verträgen war eine zu kurze Frist gesetzt.

Kurz nach den Osterfeiertagen, am 19. April, flatterte ein neuer Stromvertrag der Wirtschaftsbetriebe Meerbusch (WBM) in den Briefkasten von Erika Wossowsky. Der Grund für den neuen Stromvertrag für Wärmepumpenstrom: Die WBM erhöhen zum 1. Juli ihre Preise.

Was die Meerbuscherin störte, waren aber nicht die höheren Kosten, sondern das Datum des Schreibens: Montag, 10. April. Denn in dem Schreiben heißt es: „Sollten wir innerhalb von zwei Wochen, ab Datum dieses Schreibens, keine Rückmeldung von Ihnen erhalten, [...] gehen wir von einer Fortsetzung des Lieferverhältnisses auf der Grundlage des beigefügten neuen Vertrages ab dem 01.07.2017 aus.“ Zusammengefasst: Wossowsky sollte bis zum 24. April Rückmeldung geben, obwohl der Brief erst am 19. April bei ihr einging.

„Ich fühlte mich unter Druck gesetzt“, sagt Wossowsky: „Und während der Osterferien soll es ja auch Kunden geben, die dann verreist sind.“ Zudem läuft ihr alter Vertrag bis zum 30. Juni mit einmonatiger Kündigungsfrist, bis Ende Mai könnte sie also wechseln. Ihre Kritik schickte die Meerbuscherin an die WBM.

„Die Kundin kritisiert zu Recht den späten Eingang des Briefes“, sagt eine Sprecherin der WBM: „Die Formulierung hätte bei der Fristsetzung auch nicht ,ab Datum des Schreibens’, sondern ,ab Eingang dieses Schreibens’ lauten müssen.“ Dass der Versand der Briefe in die Osterferien fiel, wurde erst bemerkt, als die Druckaufträge schon draußen gewesen seien, erklären die Wirtschaftsbetriebe weiter. Es wurde auch vergessen, das Versanddatum des Schreibens auf den 19. April anzupassen. „Hier hat sich der Fehlerteufel eingeschlichen“, so die WBM-Sprecherin, die versichert: „Die Entscheidungsfrist wurde jetzt richtigerweise auf den 31. Mai geschoben.“ Die neue Frist gelte für alle betroffenen Kunden. laha