Affäre: Ex-Richter wird wieder beschuldigt
Kurz nach nicht rechtskräftiger Verurteilung soll P. seine Ex-Frau belästigt haben.
Neuss. Es ist gerade mal sechs Wochen her, dass der ehemalige Richter Wilfried P. vom Düsseldorfer Landgericht wegen gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren Haft verurteilt worden war. Der 57-Jährige hatte seiner Ex-Frau in einer Neusser Boutique in der Innenstadt mit einem Stein auf den Kopf geschlagen. Im Prozess hatte er damals behauptet, zu der 48-Jährigen mittlerweile keinen Kontakt mehr zu haben.
Nun soll der Ex-Richter des Duisburger Amtsgerichts seine frühere Frau erneut belästigt haben. Nach WZ-Informationen soll er am 10. und 11. Juni bei seiner Ex-Frau für Telefonterror gesorgt haben. Mitten in der Nacht soll der 57-Jährige bei ihr angerufen und sie sexuell beleidigt haben. Ihren neuen Lebensgefährten habe er als "Dorftrottel" bezeichnet.
Die 48-Jährige beantragte daraufhin beim Neusser Amtsgericht eine Einstweilige Verfügung gegen ihren Ex-Mann, die inzwischen auch erlassen wurde. Demnach darf der Mann zu ihr keinen Kontakt aufnehmen und sich ihrer Wohnung in Neuss nicht weiter als 100 Metern nähern.
Verstößt er gegen das Gewaltschutzgesetz, kann gegen ihn ein Ordnungsgeld verhängt werden. Ob das ein probates Mittel für die 48-Jährige ist, sich ihren Ex-Mann vom Leib zu halten, wird sich zeigen. Der 57-Jährige hat schon einmal gegen eine Einstweilige Verfügung des Amtsgerichts verstoßen - als er mit dem Stein in das Geschäft auf der Neustraße marschiert war und seine Frau attackierte.
Schon in der vergangenen Woche ist der Mann, der nach seiner Frühpensionierung als Rechtsanwalt gearbeitet hatte, übel aufgefallen. Er soll den Leiter des Museum Kunstraum Neuss, Günter Meuter, angegriffen haben.
Im Biergarten des Museums, wo Meuter mit Vorstandsmitgliedern am Tisch saß, soll er den Museumschef ins Gesicht geschlagen haben. Meuter hatte dem Juristen vor drei Jahren Hausverbot erteilt, weil Wilfried P. Gäste angepöbelt haben soll.
Trotz der Verurteilung vom 29. Mai ist der Neusser nach wie vor auf freiem Fuß. Zum Haftantritt wird er erst dann geladen, wenn das Urteil rechtskräftig ist. Und das kann noch dauern: P. hat gegen die Entscheidung des Landgerichts Revision eingelegt. Und wann darüber beim Bundesgerichtshof verhandelt wird, steht noch nicht fest.