Dormagen: Netzentgelte rechtmäßig
Die Energieversorgung Dormagen stellt klar: Netzentgelte werden an einzelne Bürger nicht zurückerstattet.
Dormagen. Für Wirbel sorgt die Meldung vom Donnerstag, dass die Stadt Dormagen in diesem Jahr mit keinem Gewinn der Energieversorgung Dormagen (EVD) rechnen kann.
Denn die EVD geht davon aus, dass sie nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) bis zu fünf Millionen Euro zurückstellen muss, weil sich an der Kalkulation der Netzentgelte etwas ändert. Die Summe entspricht dem Jahresergebnis des städtischen Tochterunternehmens.
"Die FDP ist schockiert über das Verhalten von Bürgermeister Heinz Hilgers in seiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender aber auch über die Geschäftsführung der EVD selbst", sagt Fraktionsvorsitzende Beate Brebeck. Seit September würden die Informationen zurückgehalten. Die Haushaltsberatungen fanden statt, ohne diese "gravierenden Auswirkungen" zu kennen.
Das sieht auch Grünen-Fraktionsvorsitzender Ingo Kolmorgen ganz ähnlich: "Es kann nicht angehen, dass ein Haushaltsentwurf vorgelegt wird, der diese Verluste nicht berücksichtigt, obwohl diese bekannt sind."
Die Zentrumspartei forderte am Donnerstag eine Sondersitzung des Rates. "Nach unserer Auffassung haben die Bürger zweifelsohne einen Rechtsanspruch darauf, dass die Rückzahlung sofort und in einer Summe erfolgt", sagt Zentrumsfraktionsvorsitzender Hans-Joachim Woitzik.
"Die Netzentgelte sind von der EVD jederzeit rechtmäßig erhoben worden und sie muss auch nicht an die Bürger zurückgezahlt werden", sagt EVD-Sprecherin Marita Grüntges.
Das werde vom dem BGH-Urteil vom 14. August nicht in Frage gestellt. Viel mehr müsse der Energieversorger den Differenzbetrag zwischen den noch vom Landeswirtschaftsministerium und den später von der Bundesnetzagentur erhobenen Netzentgelten bei der künftigen Kalkulation der Netzentgelte mindernd berücksichtigen.
"Ein wirtschaftliches Risiko für die EVD war bis zur Entscheidung des BGH am 14. August, dessen Begründung am 23.September vorlag, nicht absehbar, da das Oberlandesgericht Düsseldorf am 9. Mai 2007 in der Angelegenheit anders entschieden hatte", erläutert Grüntges ferner.
Sie weist daraufhin, dass sich das Institut der Wirtschaftsprüfer mit der Frage, ob die Energieversorger für die nun bevorstehende Minderung der Netzentgelte Rückstellungen bilden sollen, in seiner Sitzung am Montag, 24.November, befassen werde.
In der Vergangenheit habe die Energieversorgung Dormagen für diesen Fall keine Rückstellungen bilden können, da diese nur für erkennbare Risiken gebildet werden dürfen. Außerdem waren zu diesem Zeitpunkt Vertrieb und Netz bei der EVD noch nicht gesellschaftsrechtlich getrennt. "Rückstellungen waren deshalb nicht zulässig", sagt Grüntgens.
Der Aufsichtsrat wurde durch die Geschäftsführung der EVD erstmals in der Aufsichtsratssitzung am 24. September über das mögliche Risiko künftig zu mindernder Netzentgelte informiert.
"Nach Auswertung durch Verbände und Wirtschaftsprüfer verdichtete sich die Meinung, das Risiko über eine Rückstellung abzubilden", erläutert die EVD-Sprecherin. Daraufhin ist der Aufsichtsratsvorsitzende am Montag, 17. November, darüber informiert worden. "Die EVD hat gesetzeskonform bei der Erhebung der Netzentgelte gehandelt. Für die Bildung von Rückstellungen gab es bisher keine rechtliche Grundlage", betont EVD-Geschäftsführer Rudolf Esser.