Fünf Jahre Gefängnis für 20-jährigen Spielhallenräuber aus Neuss

Der bereits wegen einiger Delikte vorbestrafte junge Mann überfiel im vergangenen Jahr eine Spielothek an der Kapitelstraße.

Neuss. Das Amtsgericht hat einen Spielhallenräuber zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Der 20-Jährige hatte zusammen mit einem Komplizen eine Spielothek an der Kapitelstraße überfallen und dabei knapp 500 Euro erbeutet. Der Prozess erzählt auch die Geschichte von mangelnder Integration und dem Verweigern von Hilfsangeboten.

Der junge Mann war schon früh mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Als 15-Jähriger trieb er sich in der Nähe von Supermärkten herum und bot älteren Neusserinnen an, die Einkaufstüten nach Hause zu tragen. Bei dieser Gelegenheit klaute er den Rentnerinnen die Geldbörsen, bis ihn die Polizei eines Tages mit 2500 Euro in der Tasche aufgriff. Später fing er dann an, enorme Summen in den Spielhallen der Stadt zu verzocken. Um seinen Geldbedarf zu befriedigen, begann er mit Betrügereien oder Trickdiebstählen.

In der Düsseldorfer Altstadt raubte er ein Handy und eine Geldbörse mit 250 Euro, in Neuss wurde er am Steuer eines Wagens ohne Führerschein erwischt. Als er im vergangenen Jahr einmal wieder Pleite war, entschied er sich zu einem Raubüberfall auf eine Spielhalle an der Kapitelstraße. Maskiert und mit einem Fleischermesser in der Hand erbeutete er 490 Euro und fuhr anschließend mit einem Kumpel nach Berlin, um dort „die Stadt kennenzulernen“. Zu diesem Zeitpunkt war er gerade auf Bewährung auf freiem Fuß.

Jetzt im Prozess bereute er den Überfall. „Ich weiß nicht, warum ich das gemacht habe“, gab sich der 20-Jährige von der Neusser Furth zerknirscht, „Das muss alles aufhören. Ich will einen anderen Weg einschlagen.“ Tatsächlich bestätigten auch Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe und der Justizvollzugsanstalt in Wuppertal, dass sich der Angeklagte geändert habe.

Richter Heiner Cöllen, seine Schöffen und auch Staatsanwalt Michael Szczeponik hielten nichtsdestotrotz fünf Jahre Gefängnis unter Einbeziehung zwei früherer Verurteilungen für angemessen. „Aufgrund Ihrer ganzen Verfehlungen muss man auf Sie längerfristig einwirken“, sagte Richter Cöllen in seiner Urteilsbegründung. „Frühere Hilfsangebote hat Ihre Familie nicht wahrgenommen.“

Von den verhängten fünf Jahren Gefängnis muss er wohl noch maximal drei Jahre absitzen. Knapp zwei Jahre hat er bereits nach einer früheren Verurteilung verbüßt. mape