Gericht erklärt Bebauungsplan für Supermarkt in Norf für unwirksam
Der Bau darf aber trotz dieser Entscheidung in Münster weitergehen.
Neuss/Münster. Die Gegner des Supermarkts in Norf haben vor Gericht einen Teilsieg errungen. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat gestern den im März 2014 beschlossenen Bebauungsplan für das Areal für unwirksam erklärt. Die Stadt habe dabei Formfehler gemacht. Die Richter monierten, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Umweltverträglichkeitsprüfung aufgestellt worden sei. Deshalb sei der Plan nichtig, sagte eine Sprecherin des Oberverwaltungsgerichts (OVG) über den Ausgang dieses Normenkontrollverfahrens.
Michael Klinkicht, Grüne
Die Bürgerinitiative wertete dies als Erfolg. „Für uns ist das gut ausgegangen wenn man bedenkt, dass wir schon 1998 Unterschriften gegen den Supermarkt an der Stelle gesammelt haben“, sagte Gudula Hesse.
Allerdings ist der Sieg der Kläger faktisch gesehen wenig wert. Denn der bereits seit dem Sommer laufende Bau des Supermarkt darf weitergehen. Die Baugenehmigung, die das Verwaltungsgericht Düsseldorf bereits bestätigt hatte, ist weiter gültig. Gegen diese Entscheidung will die Bürgerinitiative zwar in Berufung gehen. Aber derzeit muss sich das Oberverwaltungsgericht erst einmal mit der Frage befassen, ob eine Berufung dagegen überhaupt zulässig ist.
Die Richter am OVG stärkten gestern die Position der Stadt. Denn die Kammer stellte fest, dass Anwohner weder durch Verkehr noch durch Lärm über Gebühr belästigt werden, sagte die Sprecherin. Außerdem kann die Stadt beim Bebauungsplan nachbessern, indem sie eine entsprechende Prüfung nachreicht. „Wenn das nötig ist, dann soll die Stadt das tun“, sagte Michael Klinkicht (Grüne), Vorsitzender des Bezirksausschusses, in einer ersten Reaktion. „Wir halten an dem Bau des Supermarktes fest.“
In einer Stellungnahme kündigte die Stadt an: „Stadt und Investor werden sich zu den zu ergreifenden Schritten abstimmen und den zuständigen Gremien einen Verfahrensvorschlag unterbreiten.“